Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen nach erfolgreicher Krisenüberwindung
Wenn Sie als Unternehmen eine Krise überstanden haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Sachsen
- Förderbereich
- Unternehmensfinanzierung
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Land Sachsen vergibt Darlehen an Unternehmen, die eine Krise erfolgreich überwunden haben. Sie erhalten die Förderung für die Finanzierung der folgenden Vorhaben:
- Investitionen in das Anlage- oder Umlaufvermögen sowie - projekt- oder auftragsbezogenen laufenden betrieblichen Ausgaben. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens richtet sich nach Ihren Erfordernissen und kann bis zu 80 Prozent des förderfähigen Finanzbedarfes betragen. Die Höhe des Darlehens beläuft sich auf mindestens EUR 25.000 und maximal EUR 1 Million. Die Laufzeit des Darlehens beträgt maximal 4 Jahre bei maximal 1 Freijahr. Ihren Antrag richten Sie an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Betriebsstätte in Sachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen einen gemäß § 248 Insolvenzordnung (InsO) bestätigten Insolvenzplan vorlegen, dessen Realisierung eine nachhaltige Existenzfestigung belegt und aus dem hervorgeht, dass die Umstrukturierung des Unternehmens bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens beendet ist, sowie den Beschluss über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens gemäß § 258 InsO. - Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung sind von der Förderung ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 1. November 2006, Sächsisches Amtsblatt Nr. 47 vom 24. November 2006, S. 1032.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.