Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen – Bürgschaft ohne Bank (BoB)
Wenn Sie als Existenzgründerin oder Existenzgründer oder als kleines oder mittleres Unternehmen in Sachsen Investitionen tätigen wollen, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- –
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Sachsen
- Förderbereich
- Existenzgründung & -festigung,Unternehmensfinanzierung
- Förderberechtigte
- Existenzgründer/in, Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Die Bürgschaftsbank Sachsen unterstützt Sie als bestehendes Unternehmen und insbesondere als Existenzgründerin oder Existenzgründer durch die direkte Übernahme von Ausfallbürgschaften. Durch die verbindliche Bürgschaftszusage und die qualifizierte Prüfung des Vorhabens sollen Ihre Erfolgschancen bei den Kreditverhandlungen mit der Hausbank wesentlich verbessert werden. Sie erhalten die Förderung zur Finanzierung von
- Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien, - Unternehmensnachfolgen, - tätigen Beteiligungen, - Warenlagern, Betriebsmitteln und Avalen. Sie erhalten die Förderung als Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages bei Existenzgründern und jungen Unternehmen (bis zu 5 Jahre) sowie bei Wachstums- oder Investitionsfinanzierung bei etablierten Unternehmen (älter als 5 Jahre), jedoch höchstens EUR 160.000 beziehungsweise bei Nachfolgefinanzierungen bis zu EUR 520.000. Ihre Betriebsmittelfinanzierungen werden, wenn Sie ein etabliertes Unternehmen haben, das älter als 5 Jahre ist, normalerweise zu 60 Prozent verbürgt. Die Laufzeit Ihrer Bürgschaft beträgt bis zu 15 Jahre, bei Baumaßnahmen und Förderdarlehen bis zu 23 Jahre, für Betriebsmittel bis zu 8 Jahre. Reichen Sie Ihren Antrag bitte Sie bei der Bürgschaftsbank Sachsen GmbH ein. Sie erhalten dann ein Bürgschaftsangebot, auf dessen Grundlage Ihre Hausbank eine Finanzierungsgrundlage unterbreitet.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorlegen. - Ihr Investitionsort muss im Freistaat Sachsen liegen. - Sie müssen bestmögliche Sicherheiten stellen. Dazu zählt auch die persönliche Mithaftung der Gesellschafter.
Rechtsgrundlage
Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB), Stand 1. Juli 2017.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.