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Landaktuell gelistetZuschuss

Opfer- und Präventionshilfe

Wenn Sie Maßnahmen in der freien Straffälligen- und Opferhilfe anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Ebene
Land
Fördergebiet
Sachsen
Förderbereich
Infrastruktur
Förderberechtigte
Verband/Vereinigung

Kurzzusammenfassung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei sozialpädagogischen Angeboten und Maßnahmen in der freien Straffälligen- und Opferhilfe. Sie erhalten die Förderung für

- sozialpädagogische Angebote für Gefangene im Justizvollzug, Haftentlassene und Probanden des Sozialen Dienstes der Justiz, - Untersuchungshaft-Vermeidung bei Jugendlichen, - Betreutes Wohnen, - Beratung und Betreuung von Opfern sowie Straftäterinnen und Straftätern, - Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Straffälligen- und Opferhilfe, - Förderung der Zusammenarbeit zwischen der freien und staatlichen Straffälligen- und Opferhilfe, einschließlich Tagungen sowie - wissenschaftliche Evaluation. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt normalerweise bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Stellen Sie Ihren Antrag für institutionelle Förderungen bitte formgebunden bis zum 1.10. für das folgende Haushaltsjahr an das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. Reichen Sie Ihren Antrag für eine Projektförderung mindestens 2 Monate vor Projektbeginn über den überörtlichen Träger ein.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Vereine auf dem Gebiet der freien Straffälligen- und Opferhilfe.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Sie können nicht mehrere gleichartige Projekte auf örtlicher und regionaler Ebene fördern lassen.

Rechtsgrundlage

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz vom 14. Dezember 2001, Sächsisches Amtsblatt Nr. 2 vom 10. Januar 2002, S. 40.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.