Förderung Überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)
Wenn Sie Maßnahmen planen, um die Infrastruktur einer überbetrieblichen Berufsbildungsstätte zu modernisieren oder zu ergänzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Sachsen
- Förderbereich
- Aus- & Weiterbildung,Infrastruktur
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Modernisierung beziehungsweise Umstrukturierung einer bestehenden überbetrieblichen Berufsbildungsstätte (ÜBS) und bei der Weiterentwicklung einer ÜBS zu einem Kompetenzzentrum. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 15 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Dieser Landesanteil wird durch eine Bundesförderung ergänzt.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Träger der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten, vor allem
- Handwerkskammern, - Organisationen des Handwerks, - Industrie- und Handelskammern sowie - Fachverbände.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen den Bedarf, die Notwendigkeit und die Zweckmäßigkeit Ihres Vorhabens nachweisen. - Wenn Sie neu bauen, muss die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer zustimmen. - Ihre Einrichtung soll eine Größe haben, die eine wirtschaftliche Nutzung ermöglicht. - Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.
Verfahrensablauf
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.