Mitwirkung im Katastrophenschutz (RL KatSZuwendungen)
Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung des Katastrophenschutzes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Sächsisches Staatsministerium des Innern
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Sachsen
- Förderbereich
- Infrastruktur
- Förderberechtigte
- Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als im Katastrophenschutz beteiligte Hilfsorganisation. Sie erhalten die Förderung für
- die Unterbringung und Unterhaltung von Ausstattung, - die Übernahme der Trägerschaft der Katastrophenschutzeinheiten, Werbung und Ausbildung für Helfende und gegebenenfalls deren Unterbringung, - die Beschaffung von Ausstattung, - Maßnahmen der Nachwuchsarbeit der privaten Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz sowie im Schülersanitätsdienst, - den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse C beziehungsweise CE für ehrenamtlich Helfende im Katastrophenschutz und - die Errichtung und Einrichtung von Gebäuden zur Unterbringung von Katastrophenschutzeinheiten der privaten Hilfsorganisationen einschließlich Erwerb, Um- und Anbau. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art Ihres Vorhabens. Reichen Sie Ihren Antrag bitte über die zuständige untere Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde bis zum 30.11. für das folgende Jahr bei der Landesdirektion Sachsen ein. Stellen Sie Ihren Antrag für den Erwerb von Führerscheinen bitte bis zum 31.3. des Haushaltsjahres und für die Errichtung und Einrichtung von Gebäuden zur Unterbringung von Katastrophenschutzeinheiten bis zum 31.3. für das folgende Jahr. Antragsstelle ist jeweils die Landesdirektion Sachsen.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- die im Katastrophenschutz mitwirkenden Leistungserbringer und privaten Hilfsorganisationen, - die Träger von Katastrophenschutzeinheiten und der Medizinischen Task Force sowie - Landkreise, kreisfreie Städte und Rettungszweckverbände.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Für die Unterbringung und Unterhaltung von Ausstattung müssen Sie eine Überlassungsvereinbarung abschließen. - Für Anschaffungen können Sie nur eine Förderung erhalten, wenn die Ausstattungsgegenstände in der vom Staatsministerium des Innern aufgestellten Liste enthalten sind. - Aufgaben und Inhalte der Nachwuchsarbeit müssen sich am Katastrophenschutz orientieren und eine begrenzte, altersgerechte Einsatzfähigkeit berücksichtigen. - Der Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse C beziehungsweise CE setzt voraus, dass es einen entsprechenden Bedarf gibt und die ehrenamtlich helfende Person bereits über eine Fahrerlaubnis der Klasse B verfügt.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 11. Juli 2011, Sächsisches Amtsblatt Nr. 31 vom 4. August 2011, S. 1051; zuletzt geändert durch Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 6. Dezember 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 51 vom 21. Dezember 2023, S. 1583.
Ähnliche Förderprogramme
- Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Anpassung an die Folgen des KlimawandelsSächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
- Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-SonderprogrammsDer Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
- Digitale Offensive Sachsen 2023 – RL DiOS 2023Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
- Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur bei Elementarschäden (RL Wiederaufbauhilfen)Land
- Förderungen im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima (FRL EuK/2023)Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
- Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Energieeffizienz und Reduzierung von TreibhausgasemissionenSächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.