Mittelstandsförderung – B.III.2 – Projekte mit Modellcharakter
Wenn Sie Vorhaben planen, um die Leistungsfähigkeit mittelständischer Unternehmen zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Sachsen
- Förderbereich
- Infrastruktur,Regionalförderung
- Förderberechtigte
- Hochschule, Kommune, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen, die helfen, die Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu verbessern oder in sonstiger Weise deren Leistungsfähigkeit signifikant zu stärken. Die Förderung erhalten Sie vor allem für anwendungsorientierte Studien, die einer größeren Anzahl von KMU zugute kommen. Dazu zählt etwa die Überprüfung sächsischer Fachstrategien und Mittelstandsinitiativen auf ihre Umsetzbarkeit in künftige Förderbausteine. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und wird im Einzelfall festgelegt. Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Kammern, - Verbände, - sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter, - Hochschulen, - Standortgemeinschaften nach dem sächsischen BID-Gesetz (Gesetz zur Belebung innerstädtischer Einzelhandels - und Dienstleistungszentren) - sowie Kommunen und Landkreise.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen sich selbst angemessen an den Projektausgaben beteiligen, normalerweise beträgt die Eigenbeteiligung 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 23. März 2020, Sächsisches Amtsblatt Nr. 15 vom 9. April 2020, S. 398; zuletzt geändert durch Richtlinie vom 5. Dezember 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 51 vom 21. Dezember 2023, S. 1592.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.