Zuwendungen für Innovative Unternehmensgründungen (InnoStartBonus)
Wenn Sie sich am Anfang einer innovativen Existenzgründung befinden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zum Lebensunterhalt erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Sachsen
- Förderbereich
- Existenzgründung & -festigung
- Förderberechtigte
- Existenzgründer/in
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Sachsen fördert Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit innovativen und nachhaltigen Gründungsvorhaben in der Phase vor und zu Beginn der Existenzgründung. Die Gründungen können thematisch Produkt- oder Dienstleistungsinnovationen, Prozess- oder Verfahrensinnovationen oder Geschäftsmodellinnovation abdecken. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zum Lebensunterhalt. Die Höhe der Förderung beträgt 1.050 EUR pro Monat und Antragstellerin und Antragsteller für bis zu 12 Monate. Für unterhaltspflichtige Kinder erhalten Sie einen Zuschlag von jeweils 150 EUR pro Monat.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen. Wenn Sie im Team eine Existenz gründen, können maximal 2 Antragstellerinnen und Antragsteller je Vorhaben gefördert werden.
Sie werden nicht gefördert, wenn
- Sie zu einem Gründerteam aus dem Umfeld von Hochschulen, Berufsakademien und Forschungseinrichtungen gehören, dessen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung mindestens 15 % seiner gesamten Betriebsausgaben betragen, - Sie Empfängerin oder Empfänger von Mitteln aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), von Arbeitslosengeld oder Grundsicherung für Arbeitslose in Form des Gründungszuschusses oder Einstiegsgeldes sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Voraussetzung für eine Förderung ist Ihr Ideenpapier auf Basis eines Onlinefragebogens, in dem Sie die innovative Geschäftsidee und das zu seiner Umsetzung geplante Vorgehen beschreiben. - Sie dürfen bei Bewilligung der Förderung noch nicht gegründet haben. Davon ausgenommen ist die Gründung aus einem Nebenerwerb in den Haupterwerb. - Das Unternehmen, das Sie gründen, muss seinen Sitz im Freistaat Sachsen haben.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 3. Februar 2022, Sächsisches Amtsblatt Nr. 8 vom 24. Februar 2022, S. 227.
Verfahrensablauf
Über die Förderung wird in einem Wettbewerbsverfahren entschieden. Bewerben Sie sich zu bekanntgegebenen Stichtagen über einen onlinebasierten Fragebogen bei der futureSAX GmbH ein.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.