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Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-Programm) – Sachsenkredit Gründen und Wachsen

Wenn Sie Investitionen oder Betriebsmittel in der Gründungs- und Wachstumsphase finanzieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zins- oder Tilgungszuschüsse für ein Darlehen erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Ebene
Land
Fördergebiet
Sachsen
Förderberechtigte
Existenzgründer/in, Unternehmen
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Gründungs- und Wachstumsfinanzierungen. Sie erhalten die Förderung für

- den Aufbau oder die Festigung einer gewerblichen oder freiberuflichen selbstständigen Existenz, - die Übernahme im Rahmen einer Unternehmensnachfolge, - den Erwerb einer tätigen Beteiligung, - Vorhaben zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte - Vorhaben, die einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte dienen, - den Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, - Betriebsmittel. Sie erhalten einen Zins- oder Tilgungszuschuss für Ihr Darlehen. Die Höhe des Darlehens muss mindestens EUR 20.000 und darf höchstens EUR 5 Millionen betragen. Der Tilgungszuschuss beträgt bei

- Investitionsdarlehen 5 Prozent der Darlehenssumme (Basissatz). Der Basissatz wird für bestimmte Vorhaben durch Boni auf bis zu 10 Prozent der Darlehenssumme erhöht; - Betriebsmittelfinanzierungen 2 Prozent der Darlehenssumme. Die Zinszuschüsse liegen zwischen 0,2 und 3 Prozent der Darlehenssumme. Sie erhalten den Zins- beziehungsweise Tilgungszuschuss für den Teil des Darlehens, der nicht durch andere öffentliche Förderungen abgedeckt wird. Stellen Sie den Förderantrag bitte vor Beginn des Vorhabens bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut. Diese leitet den Antrag weiter an die Sächsische Aufbaubank (SAB).

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Angehörige der Freien Berufe sowie kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Sie müssen die Maßnahme oder Investition in Sachsen durchführen. - Als Existenzgründerin und Existenzgründer müssen Sie - Ihre selbstständige Tätigkeit auf Dauer anlegen. Die Selbstständigkeit muss Ihren Haupterwerb darstellen; - über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit verfügen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 23. Juli 2021, Sächsisches Amtsblatt Nr. 33 vom 19. August 2021, S. 1077; geändert durch Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 24. Januar 2024, Sächsisches Amtsblatt Nr. 7 vom 15. Februar 2024, S. 194.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.