Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung – FRL LIE/2023 – Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe einschließlich des Garten- und Weinbaus
Wenn Sie Investitionen in Ihren landwirtschaftlichen Betrieb planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Sachsen
- Förderbereich
- Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Investitionen in Ihren landwirtschaftlichen Betrieb, die die Haltungsbedingungen von Nutztieren und den Klima- und Umweltschutz verbessern. Sie können eine Förderung erhalten für Investitionen
- im Bereich der Nutztierhaltung, - zur pflanzlichen Erzeugung einschließlich des Garten- und des Weinbaus, - in die Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten, - in die Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie - in die Anlage von Agroforstsystemen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 65 Prozent Ihrer förderfähigen Gesamtausgaben. Das förderfähige Investitionsvolumen beträgt maximal EUR 5 Millionen für die gesamte Förderperiode 2023 bis 2027 und mindestens EUR 20.000 je Vorhaben. Bitte stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der Antragsformulare beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen, die Träger eines landwirtschaftlichen Unternehmens sind.
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen das Vorhaben in Sachsen durchführen. - Sie müssen über alle wesentlichen Produktionsfaktoren selbst verfügen sowie alle wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen selbst treffen. - Die Betriebsleiterin oder der Betriebsleiter müssen eine ausreichende Qualifikation nachweisen. - Die erforderlichen bau- und umweltrechtlicher Genehmigungen müssen vorliegen. - Der Tierbestand in Ihrem Unternehmen muss unter 2,0 Großvieheinheiten je Hektar betragen. - Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, vom 20. Juni 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 28 vom 13. Juli 2023, S. 902.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-07. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.