Zum Inhalt
Menü
Landaktuell gelistetZuschuss

Absatzförderung der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft (FRL AbsLE/2019)

Wenn Sie Maßnahmen planen, um bestehende Absatzmärkte der Land- und Ernährungswirtschaft auszubauen sowie neue zu erschließen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Ebene
Land
Fördergebiet
Sachsen
Förderberechtigte
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Das Land Sachsen unterstützt Sie beim Absatz von Produkten der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft. Die Förderung erhalten Sie für

- die Teilnahme an Messen, - Produktpräsentationen, Ausstellungen und Märkte, - Werbung und andere absatzfördernde Maßnahmen ohne einzelbetriebliche und auf einzelne Produkte sowie deren Herkunft bezogene Angaben, - Studien zur Marktsituation und Marketingkonzeptionen, - Qualitätsprogramme von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie von Lebensmitteln hoher Qualität, - Vorhaben zum Wissenstransfer oder zur Zusammenarbeit, die zur Ausweitung und Stärkung der Marktposition ökologisch oder regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte beitragen, - Regionalmanagement für Bio-Regio-Modellregionen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art der Maßnahme und nach der Art Ihrer Organisation.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben

- Absatzgemeinschaften und Unternehmen der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft, - Körperschaften des öffentlichen Rechts, - natürliche und juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, - Vereine und Verbände der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft und des ländlichen Raumes, - Organisationen und Verbände des Tourismus, - Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen, die Marktforschung für die sächsische Land- und Ernährungswirtschaft betreiben, - Erzeugergemeinschaften, -zusammenschlüsse und -organisationen sowie - Kantinen und Caterer.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

- Bei Ihren Vorhaben muss es sich um gemeinschaftliche Veranstaltungen, Initiativen und/oder imagefördernde Maßnahmen von mindestens 3 Akteuren der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft handeln. - Als einzelnes Unternehmen erhalten Sie die Förderung für eine Messeteilnahme an maximal 3 Terminen pro Jahr. Die Messen dürfen nicht im Messeplan des Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft gelistet sein. - Einzelbetriebliche Maßnahmen sind normalerweise von der Förderung ausgeschlossen. Ausnahmen sind Messen, Produktpräsentationen, Ausstellungen und Märkte.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft vom 13. März 2019, Sächsisches Amtsblatt Nr. 14 vom 4. April 2019, S. S 575; zuletzt geändert durch Richtlinie vom 30. Juni 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 29 vom 20. Juli 2023, S. 1014.

Verfahrensablauf

Stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.

Ab dem 02.02.2026 steht Einzelunternehmen für Anträge auf Zuwendungen zu selbst organisierten Produktpräsentationen, Ausstellungen und Märkten (inkl. Hoffesten) ein neues vollständig digitales Antragsverfahren zur Verfügung. Den Zugang zur Online-Antragstellung finden Sie im Bereich „Anträge und Anlagen“ unter dem weiterführenden Link.

Ähnliche Förderprogramme

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.