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Landaktuell gelistetZuschuss

Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung – FRL LIE/2023 – Existenzgründungen und Hofnachfolge

Wenn Sie planen, ein landwirtschaftliches Unternehmen in Sachsen zu gründen oder eine Hofnachfolge anzutreten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Ebene
Land
Fördergebiet
Sachsen
Förderberechtigte
Existenzgründer/in
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Der Freistaat Sachsen unterstützt mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Existenzgründungen und Hofnachfolgen von Junglandwirtinnen und Junglandwirte. Sie erhalten die Förderung für die Umsetzung eine fünfjährigen Geschäftsplans zur Entwicklung des Unternehmens. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 70.000 je Unternehmen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der Antragsformulare beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Junglandwirtinnen und Junglandwirte als Inhaberin oder Inhaber eines Einzelunternehmens beziehungsweise von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Sie dürfen nicht älter als 40 Jahre sein. - Sie müssen über angemessenes fachliches Können und Wissen verfügen und sich erstmals in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsinhaberin oder Betriebsinhaber niederlassen. - Sie müssen einen detaillierten Geschäftsplan vorlegen. - Der Standardoutput Ihres Betriebes muss mindestens EUR 25.000 pro Jahr betragen. Der Höchstbetrag des Standardoutputs Ihres Betriebes pro Jahr beträgt - für Acker- und Futterbaubetriebe EUR 500.000, - für Gartenbau- und Verbundbetriebe sowie Betriebe mit Dauerkulturen EUR 1 Million und - für Veredlungsbetriebe EUR 1,5 Millionen.

- Der Tierbestand in Ihrem Unternehmen darf höchstens 2,0 Großvieheinheiten je Hektar selbstbewirtschafteter Fläche betragen. - Die Summe Ihrer positiven Einkünfte darf im Durchschnitt der letzten 3 vorliegenden Steuerbescheide höchstens EUR 90.000 Euro je Jahr bei Ledigen und EUR 120.000 je Jahr bei Verheirateten betragen haben. - Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, vom 20. Juni 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 28 vom 13. Juli 2023, S. 902.

Fristen

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3.2024 ein.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.