Förderung von Schmalspurbahnen und normalspurigen historischen Triebfahrzeugen (RL-SNHT)
Wenn Sie eine Schmalspurbahn besitzen oder betreiben, können Sie für den Bau, die Modernisierung sowie Instandsetzungsmaßnahmen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Sachsen
- Förderbereich
- Infrastruktur,Kultur, Medien & Sport,Mobilität
- Förderberechtigte
- Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Sachsen fördert öffentliche nichtbundeseigene Eisenbahnen mit einer Spurweite von 750 Millimetern sowie Parkeisenbahnen, die im Freistaat Sachsen ein wichtiges materielles Kulturerbe sind, und Dampf-, Diesel- und Elektrolokomotiven sowie Triebwagen mit einem Alter von mindestens 50 Jahren nach Indienststellung und einer Spurweite von 1435 mm. Sie erhalten die Förderung für
- Bau, Umbau, Modernisierung und Ertüchtigung von Werkstätten zur Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung von Schmalspurbahnfahrzeugen unter Berücksichtigung des Werkstattkonzepts der Sächsischen Schmalspurbahnen sowie - nicht im Schienenpersonennahverkehr betriebene Schmalspurbahnen: - Bau und Instandsetzung der eisenbahntechnisch und -technologisch erforderlichen Infrastruktur (Oberbau, Unterbau, Ingenieurbauwerke, Betriebsstellen, Sicherungstechnik), - Bau und Instandsetzung von Verkehrsstationen und Empfangsgebäuden, - Bau von Abstellanlagen für Schmalspurfahrzeuge und - die erforderlichen Haupt- und Zwischenuntersuchungen der Schmalspurbahnlokomotiven,
- erforderliche Haupt- und Zwischenuntersuchungen einschließlich der festgestellten erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen an normalspurigen historischen Triebfahrzeugen, die für touristische und historische Verkehre sowie in Einzelfällen für Hilfsleistungen bei Havarien und Unfällen eingesetzt werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt
- bei Schmalspurbahnen bis zu 75 Prozent, im Ausnahmefall bis zu 90 Prozent, - bei normalspurigen historischen Triebfahrzeugen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Reichen Sie Ihren Förderantrag bitte beim Sächsischen Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) ein.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Betreiberinnen und Betreiber sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Schmalspurbahnen und normalspurigen historischen Triebfahrzeugen im Freistaat Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie darstellen, dass die Förderung ausschließlich dem Schutz, der Bewahrung, Restaurierung oder Sanierung von Schmalspurbahnen und normalspurigen historischen Triebfahrzeugen dient.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 15. August 2014, Sächsisches Amtsblatt Nr. 36 vom 4. September 2014, S. 1086; zuletzt geändert durch Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 26. Oktober 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 46 vom 16. November 2023, S. 1475.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.