Zuwendungen im Rahmen der Förderrichtlinie Natürliches Erbe
Wenn Sie Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt sowie des natürlichen ländlichen Erbes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Sachsen
- Förderbereich
- Umwelt- & Naturschutz
- Förderberechtigte
- Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie aus Landesmitteln bei der Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen oder Populationen wildlebender Tierarten und wilder Pflanzenarten sowie der historisch gewachsenen Vielfalt der Kulturlandschaft.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Art und Umfang Ihres Vorhabens.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen und Personengesellschaften, - für die Förderung von Naturschutzfachplanungen ausschließlich Landkreise und kreisfreie Städte, - für die Naturschutzberatung für Landnutzerinnen und landnutzer ausschließlich Anbieterinnen und Anbieter der Naturschutzberatung in Form von juristischen Personen des Privatrechts sowie natürlichen Personen als Träger von Unternehmen, - für GAK-finanzierte Maßnahmen landwirtschaftliche Betriebe und andere Landbewirtschafterinnen und Landbewirtschafter.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die Vorhaben müssen sich auf den Freistaat Sachsen beziehen beziehungsweise auf Flächen im Freistaat Sachsen stattfinden. - Im Übrigen gelten unterschiedliche Voraussetzungen je nach Vorhaben.
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft vom 20. Juni 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 28 vom 13. Juli 2023, S. 878.
Verfahrensablauf
Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.