ESF Plus Technologiegründungsstipendium
Wenn Sie ein Unternehmen aus der Wissenschaft gründen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Sachsen
- Förderberechtigte
- Existenzgründer/in
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Sachsen fördert Sie mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Gründung eines jungen innovativen Unternehmens aus der Wissenschaft. Sie erhalten die Förderung als Stipendium für den Lebensunterhalt für maximal 12 Monate. Die Höhe des Stipendiums orientiert sich an Ihrem Studierendenstatus und an Ihrer Graduierung:
- bei einem ersten berufsbefähigenden Hochschulabschluss oder einem Abschluss an einer Berufsakademie: EUR 1.000 pro Monat, - bei mindestens einem ersten berufsbefähigenden Hochschulabschluss oder einem Abschluss an einer Berufsakademie: EUR 2.500 pro Monat, - bei abgeschlossener Promotion: EUR 3.000 pro Monat. Beantragen Sie das Technologiegründerstipendium bitte vor Gründung des Unternehmens über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Mitglied eines Gründerteams von maximal 3 Personen. Zielgruppe sind Studierende, Absolventinnen und Absolventen von Hochschulen und Berufsakademien, wissenschaftliches Personal der Hochschulen, der Berufsakademien oder Forschungseinrichtungen und ehemaliges wissenschaftliches Personal mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Gründungsvorhaben muss als Hauptgeschäftsgrundlage mindestens einen der folgenden Punkte zum Gegenstand haben: - technische Produkt- oder Prozessinnovation (einschließlich Fertigung, Vermarktung und Vertrieb), - neuartige innovative Dienstleistungen, die einen gesteigerten Kundennutzen und die Realisierung von etwas Neuem mit Marktpotenzial erwarten lassen.
- Die Mitglieder Ihres Gründerteams müssen über unterschiedliche Fachkompetenzen (normalerweise unterschiedliche Ausbildungen) verfügen. Mindestens 1 Mitglied muss über kaufmännische Kenntnisse verfügen. - Ihre angestrebte Gründungsidee muss nachhaltige Erfolgsaussichten erkennen lassen. - Sie müssen einen Businessplan vorlegen, der eine Beschreibung des innovativen Produkts oder des Verfahrens der zugrundeliegenden Erfindung, Software oder des Knowhows enthält. - Ihre Forschungs- und Entwicklungsausgaben müssen laut Businessplan mindestens 15 Prozent der gesamten Betriebsausgaben ausmachen. - Es muss sich bei Ihrer Gründung um ein Kleinstunternehmen oder ein kleines Unternehmen gemäß der Definition von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Europäischen Union handeln. - Ihr zu gründendes Unternehmen muss seinen Hauptsitz in Sachsen haben.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 1. März 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 11 vom 16. März 2023, S. 365; geändert durch Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 24. Januar 2024, Sächsisches Amtsblatt Nr. 7 vom 15. Februar 2024, S. 197.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.