ESF Plus Gründungsinitiative
Wenn Sie eine Gründung aus Ihrer Hochschule oder Forschungseinrichtung vornehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Sachsen
- Förderbereich
- Existenzgründung & -festigung
- Förderberechtigte
- Existenzgründer/in, Forschungseinrichtung, Hochschule
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Sachsen fördert innovative Gründungsvorhaben aus Ihrer Hochschule und Forschungseinrichtung. Sie erhalten die Förderung für Gründungsinitiativen als
- Standardvorhaben: Generierung und Umsetzung von Ideen, Begleitende Beratung und Unterstützung, Entwicklung und Umsetzung von Qualifizierungsmaßnahmen, Sensibilisierung und Motivierung sowie Studien, Konzeptentwicklungen und wissenschaftliche Analysen sowie - Innovative Vorhaben, die über Standardvorhaben hinausgehen: Gründungsrelevante Fragestellungen, Erprobung neuer Lösungsansätze, Praxisorientierte Erfahrungsaustausche, Vernetzung mit Technologietransfer- und Patentverwertungseinrichtungen sowie Auf- und Ausbau von Kontakten mit anderen Institutionen der Gründungsunterstützung. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt
- bei Standardvorhaben - bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer anteiligen Laufzeit von bis zu 36 Monaten, - bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Folgeanträgen, - bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Laufzeit von maximal 72 Monaten,
- bei innovativen Vorhaben - bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Laufzeit von maximal 24 Monaten, - bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Folgeanträgen, - bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Laufzeit von maximal 36 Monaten.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Anträge für ein Standardvorhaben können Sie nach entsprechenden Förderaufrufen einreichen.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen. Kooperationsvorhaben können von mehreren Einrichtungen gemeinsam durchgeführt werden.
Zur Zielgruppe der Gründungsinitiative gehören Studierende, Absolventinnen oder Absolventen, Promovierende oder wissenschaftliches Personal vorrangig aus natur- und ingenieurwissenschaftlichen Fachbereichen an Hochschulen, Berufsakademien oder Forschungseinrichtungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die Aktivitäten Ihres Standardvorhabens müssen mindestens 3 der folgenden Themenbereiche zugeordnet werden können:
- Generierung und Umsetzung von Ideen für Unternehmensgründungen aus Hochschul- und/oder Forschungseinrichtungen, - begleitende Beratung und Unterstützung von potenziellen Gründerinnen und Gründern (soll mindestens 1 Drittel des Vorhabens ausmachen), - Entwicklung und Umsetzung von Qualifizierungsmaßnahmen für unternehmerische Selbstständigkeit, - Sensibilisierung und Motivierung potenzieller Gründerinnen und Gründer, - Studien, Konzeptentwicklungen und wissenschaftliche Analysen.
Schwerpunkte Ihrer innovativen Vorhaben müssen vor allem sein:
- spezielle gründungsrelevante Fragestellungen, - Erprobung neuer Lösungsansätze, - praxisorientierten Erfahrungsaustausch mit Partnern aus der Wirtschaft, insbesondere unternehmerisch tätigen Personen, - Vernetzung mit Technologietransfer- und Patentverwertungseinrichtungen, - Auf- und Ausbau von Kontakten mit anderen Institutionen der Gründungsunterstützung.
Die Aktivitäten Ihrer Gründungsinitiativen
- müssen außerhalb der Pflichtaufgaben der antragstellenden Hochschule oder Forschungseinrichtung liegen, - grenzen sich zu anderen gründungsbezogenen Aktivitäten der Einrichtung ab, - dürfen nicht aus vergleichbaren Bundesprogrammen gefördert werden, - müssen nichtwirtschaftliche Tätigkeiten sein, - können Gruppen- und Einzelbetreuungsmaßnahmen umfassen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 30. August 2022, Sächsisches Amtsblatt Nr. 37 vom 15. September 2022, S. 1077; geändert durch Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 15. September 2022, Sächsisches Amtsblatt Nr. 39 vom 29. September 2022, S. 1131.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.