Digitalisierung Zuschuss EFRE – Transformationsprojekte
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen in die Digitalisierung Ihrer Geschäftsprozesse und in die IT-Sicherheit investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Sachsen
- Förderbereich
- Digitalisierung,Unternehmensfinanzierung
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Sachsen fördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) komplexe Projekte zur digitalen Transformation Ihres kleinen oder mittleren Unternehmens (KMU). Sie erhalten die Förderung für
- Planung, Konzipierung, Vorbereitung und technische Realisierung, - Anschaffung notwendiger Hardware und Software, - Einführung der Lösung einschließlich Schulung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bei
- kleinen Unternehmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 60.000, - mittleren Unternehmen bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 100.000 für eine Laufzeit von maximal 12 Monaten. Sie erhalten einen Bonus von 10 Prozentpunkten, wenn Ihr Unternehmen während der Projektlaufzeit tarifgebunden ist oder tarifgleiche Vergütung zahlt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen bei mindestens EUR 5.000 liegen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme über das SAB-Förderportal an die Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe, mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Durch die Informations- und Kommunikationstechnologien sollen komplexe Geschäftsprozesse in Ihrem Unternehmen digitalisiert oder neue Geschäftsmodelle eingeführt oder bestehende Geschäftsmodelle verbessert werden. - Sie verbessern mit der Maßnahme nachweislich das Digitalisierungsniveau in Ihrem Unternehmen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 5. Oktober 2022, Sächsischer Staatsanzeiger Nr. 42 vom 20. Oktober 2022, S. 1254.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.