Digitalisierung Zuschuss EFRE – Heranführungsprojekte
Wenn Sie zum ersten Mal ein Digitalisierungsprojekt in Ihrem Kleinstunternehmen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Sachsen
- Förderbereich
- Digitalisierung,Unternehmensfinanzierung
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Kleinstunternehmen
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Sachsen fördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Projekte zur Heranführung Ihres Kleinstunternehmen an Themen der digitalen Transformation. Sie erhalten die Förderung für
- Planung, Konzipierung, Vorbereitung und technische Realisierung, - Anschaffung notwendiger Hardware und Software, - Einführung der Lösung einschließlich Schulung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,jedoch maximal EUR 10.000 für eine Projektlaufzeit von bis zu 12 Monaten. Sie erhalten einen Bonus von 10 Prozent, wenn Ihr Unternehmen während der Projektlaufzeit tarifgebunden ist oder tarifgleiche Vergütung zahlt. Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen bei mindestens EUR 5.000 liegen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahmen über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gewerblich tätige Kleinstunternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie führen das Digitalisierungsprojekt erstmalig in Ihrem Unternehmen durch. Das heißt, dass Sie bisher keine vergleichbare Zuwendung des Landes oder des Bundes erhalten haben. - Sie verbessern mit der Maßnahme nachweislich das Digitalisierungsniveau in Ihrem Unternehmen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 5. Oktober 2022, Sächsischer Staatsanzeiger Nr. 42 vom 20. Oktober 2022, S. 1254.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.