Stipendienprogramm für Medizinstudierende
Wenn Sie Medizin studieren und nach Ihrer ärztlichen Weiterbildung zur vertragsärztlichen Versorgung in einem Gebiet mit Sicherstellungsbedarf beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Sachsen-Anhalt
- Förderbereich
- Aus- & Weiterbildung
- Förderberechtigte
- Privatperson
Kurzzusammenfassung
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Medizinstudierende, wenn Sie sich verpflichten, nach der ärztlichen Weiterbildung für bis zu 3 Jahre in Sachsen-Anhalt in einer Region mit Sicherstellungsbedarf vertragsärztlich tätig zu sein. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt erhält zu dem Stipendium, das sie Ihnen gewährt, einen Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent der Ausgaben, KVSA und AOK beteiligen sich jeweils mit 25 Prozent an den Ausgaben. Die Höhe des Stipendiums beträgt
- EUR 200,00 monatlich im 3. Studienjahr, - EUR 300,00 monatlich im 4. Studienjahr, - EUR 500,00 monatlich im 5. Studienjahr, - EUR 700,00 monatlich im 6. Studienjahr und kann bis zu 36 Monate gewährt werden. Maximal können Sie bis zu EUR 18.000 für ein Stipendium erhalten. Ihren Antrag richten Sie bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA). Die KVSA beantragt beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die Landesmittel für die Gewährung der Stipendien.
Rechtliche Voraussetzungen
Erstempfängerin der Förderung ist die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA). Diese leitet den Zuschuss als Stipendium an Sie als Medizinstudierende weiter.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen - die deutsche Staatsbürgerschaft, die Staatsbürgerschaft eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder eines gleichgestellten Staates besitzen, - als Studierende der Humanmedizin ab dem 3. Studienjahr an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sein, - den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden haben und - sich verpflichten, nach der fachärztlichen Weiterbildung 2 Jahre (bei einer Förderung bis zu 24 Monaten) oder 3 Jahre (bei einer Förderung über 24 Monate) vertragsärztlich in einer von den Vereinbarungspartnern zu benennenden Region Sachsen-Anhalts tätig zu werden.
Rechtsgrundlage
Richtlinie vom 5. Juli 2010, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 20 vom 19. Juli 2010, S. 422; Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA), Stand November 2023.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.