Förderung der Erwachsenenbildung
Wenn Sie Vorhaben im Bereich der Erwachsenenbildung umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Sachsen-Anhalt
- Förderbereich
- Aus- & Weiterbildung
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung
Kurzzusammenfassung
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Einrichtung der Erwachsenenbildung bei Maßnahmen und Projekten, die in besonderem Landesinteresse liegen. Grundlage der Förderung ist § 9 des Erwachsenenbildungsgesetzes Sachsen-Anhalt. Sie erhalten die Förderung für
- Maßnahmen der allgemeinen Erwachsenenbildung, - die Fortbildung des Personals, das in der Bildungsarbeit tätig oder dafür vorgesehenen ist, - die Errichtung, Erweiterung, Instandhaltung und Einrichtung von Bauten und Räumen, - die Ausstattung mit Lehr- und Arbeitsmitteln und - Modellvorhaben auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für die laufende Bildungsarbeit - bis zu 100 % bei Honoraren, höchstens aber 35 EUR je Unterrichtsstunde, - bis zu 70 % bei veranstaltungsbedingten Raumanmietungen, höchstens aber 350 EUR, und - bis zu 50 % bei Sachausgaben, höchstens aber 100 EUR,
- für die Fortbildung des Personals bis zu 100 %, höchstens aber 250 EUR je Person und Jahr, - für die Errichtung, Erweiterung, Instandhaltung und Einrichtung von Bauten und Räumen bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber 250.000 EUR je Antragstellerin oder Antragsteller und Vorhaben, - für die Ausstattung mit Lehr- und Arbeitsmitteln bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber 7.500 EUR, und - für Modellvorhaben bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber 150.000 EUR für höchstens 3 Jahre.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung oder ihre Träger und auch Zusammenschlüsse von Einrichtungen, die die Voraussetzungen des § 3 des Erwachsenenbildungsgesetzes Sachsen-Anhalt erfüllen und diese nach § 2 des Gesetzes nachweisen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Wenn Sie allgemeine Maßnahmen im Rahmen der laufenden Bildungsarbeit planen,
- muss die zu fördernde Bildungsarbeit der allgemeinen Erwachsenenbildung zuzuordnen sein, - nehmen mindestens 7 Personen an den Projekten und Maßnahmen teil, bei Alphabetisierungs- und Grundbildungskursen, Kursen zum Erlernen der Gebärdensprache und in Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte mindestens 4, - muss es sich um Projekte der allgemeinen, kulturellen, politischen oder beruflichen Bildung handeln, die als Tagesseminar, Mehrtagesseminar oder Tagung mit Seminarcharakter durchgeführt werden, - müssen mehr als 50 % der Teilnehmenden ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.
Geförderte Fortbildungsmaßnahmen müssen einen Bezug zum Bildungs- und Beratungsangebot der Einrichtungen und Zusammenschlüsse haben und der organisatorischen, fachlichen oder pädagogisch-didaktischen Qualifikation der Mitarbeitenden dienen.
Bei der Förderung von Investitionen, Lehrmitteln und Modellvorhaben müssen Sie nachweisen, dass die zu fördernden Vorhaben der allgemeinen, kulturellen, politischen und beruflichen Bildung zugeordnet werden können. Sie müssen Ihr Vorhaben einschließlich seiner spezifischen Merkmale und Zielsetzungen beschreiben, wenn Sie Ihren Antrag stellen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Bildung vom 21. April 2021, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 15 vom 26. April 2021, S. 259.
Verfahrensablauf
Richten Sie Ihren Antrag bitte schriftlich oder digital bis zum 15.12. des Vorjahres an das Landesverwaltungsamt und an das Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.