Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT – Bildung, Forschung und Entwicklung (JTF)
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Sachsen-Anhalt
- Förderbereich
- Forschung & Innovation (themenoffen)
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung, Hochschule
Kurzzusammenfassung
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Hochschule und Forschungseinrichtung mit Mitteln aus dem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) bei der Umsetzung von folgenden Vorhaben im Forschungs- und Entwicklungsbereich:
- Errichtung, Erweiterung und Ausstattung von anwendungsnaher, transferrelevanter Forschungsinfrastruktur einschließlich Forschungsbauten, - transferrelevante Forschungsprojekte in enger Zusammenarbeit mit kleinen und mittleren Unternehmen aus den vom Kohleausstieg betroffenen Landkreisen und - Forschungsvorhaben in den Strukturwandelgebieten. Sie erhalten die Förderung für auf die Vorhaben bezogene
- Bruttopersonalausgaben sowie Sachausgaben und sonstige Ausgaben (zum Beispiel Dienstleistungen), - Ausstattungs- und Geräteinvestitionen, - Investitionen für die Neubeschaffung und Ergänzung von Geräten oder Gerätegruppen, (mehrere Geräte) im Zusammenhang mit Forschungsvorhaben, - kleine Baumaßnahmen, die dem Einbau geförderter Geräte dienen, sowie - große Baumaßnahmen im Wissenschaftsbereich. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Kundenportal an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind öffentlich geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und die An-Institute von Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie dürfen die geförderte Forschungseinrichtung oder Forschungsinfrastruktur nicht wirtschaftlich nutzen. - Beachten Sie bitte, dass Ihre Forschung einen Anwendungsbezug aufweisen muss, das heißt, es darf sich nicht um Grundlagenforschung handeln.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt vom 9. Oktober 2023, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 9 vom 4. März 2024, S. 164.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.