IBG-Beihilfen für Unternehmensneugründungen
Wenn Sie in Sachsen-Anhalt ein kleines Unternehmen neu gründen wollen oder in den letzten 5 Jahren gegründet haben, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung in Form einer Beteiligung erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- –
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Sachsen-Anhalt
- Förderbereich
- Existenzgründung & -festigung,Forschung & Innovation (themenoffen),Unternehmensfinanzierung
- Förderberechtigte
- Existenzgründer/in,Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen
Kurzzusammenfassung
Die IBG-Beteiligungsgesellschaft mit ihren Tochtergesellschaften („IBG“) unterstützt Sie als Kleinstunternehmen oder kleines Unternehmen mit Anlaufbeihilfen für Unternehmensneugründungen. Diese werden Ihnen in Form von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen Investitionen sowie in Kombinationen davon gewährt. Sie erhalten die Förderung für
- Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, - Anpassungsentwicklungen bis zur Markteinführung sowie - Markteinführung und Wachstumsfinanzierungen. Sie erhalten die Förderung als stille oder offene Beteiligung. Sie erhalten eine offene Beteiligung grundsätzlich als Minderheitsbeteiligung bis zu einer Höhe von 25 Prozent Ihres Kapitals. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens mit den entsprechenden Formularen bei der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt, deren Eintragung ins Handelsregister höchstens 5 Jahre zurückliegt.
Bestimmte Branchen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien sind nicht antragsberechtigt.
Die IBG-Beihilfen für Unternehmensneugründungen sind an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihr Vorhaben in Sachsen-Anhalt durchführen. - Ihr Unternehmen darf noch keine Gewinne ausgeschüttet haben, nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen haben und es darf nicht durch einen Zusammenschluss gegründet worden sein. - Sie müssen einen qualifizierten und projektbezogenen Businessplan mit Investitions- und Kostenplan sowie Finanzierungsplan vorlegen.
Rechtsgrundlage
Beteiligungsgrundsätze der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, Stand 28. September 2023.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-06. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.