Regionale ländliche Entwicklung (Richtlinien RELE 2014–2020)
Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raumes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Sachsen-Anhalt
- Förderberechtigte
- Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie gemeinsam mit dem Bund und der Europäischen Union bei Vorhaben zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Sie erhalten die Förderung für
- dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen: Ländlicher Wegebau, besonders zur Erschließung landwirtschaftlicher und touristischer Entwicklungspotenziale, - Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse, freiwilliger Landtausch, Flurbereinigung, - Dorferneuerung und -entwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur, - Sportstättenbau mit hauptsächlich nicht schulischer Nutzung, - Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen: „DorfGemeinschaftsläden“ und - Neubau, Erweiterung und Umbau von Feuerwehrhäusern sowie Umbau eines Gebäudes zu einem Feuerwehrhaus und Errichtung von Löschwasserentnahmestellen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der jeweiligen Maßnahme ab. Richten Sie bitte Ihren Antrag an das örtlich zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF).
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Körperschaften des öffentlichen Rechts, - Gemeinden und Gemeindeverbände, - Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz sowie ihre Zusammenschlüsse, - anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und ihnen gleichgestellte Zusammenschlüsse im Sinne des Bundeswaldgesetzes, - Wasser- und Bodenverbände, - rechtsfähige und als gemeinnützig anerkannte Amateursportvereine, - natürliche und juristische Personen und Personengemeinschaften des privaten Rechts und des öffentlichen Rechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Fördergebietskulisse ist das gesamte Land Sachsen-Anhalt mit Ausnahme der Gemeindegebiete der Städte Magdeburg und Halle (Saale). - Beachten Sie bitte die für die jeweiligen Maßnahmen geltenden Voraussetzungen. - Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie vom 1. November 2017, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 6 vom 26. Februar 2018, S. 86; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten vom 9. Oktober 2023, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 45 vom 18. Dezember 2023, S. 536.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.