„REGIO AKTIV“ – Spezifische Modellprojekte
Wenn Sie Modellprojekte zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsmarktintegration von am Arbeitsmarkt benachteiligten Personen sowie für die Verbesserung des Zugangs junger Menschen zu beruflicher Ausbildung durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Sachsen-Anhalt
- Förderbereich
- Arbeit,Aus- & Weiterbildung
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie im Rahmen des Programm „REGIO AKTIV“ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Durchführung von Modellprojekten, die sich durch besondere Ansätze von der Regelförderung einschließlich der anderen Förderbereiche des Programms „REGIO AKTIV“ abgrenzen und in besonderem Maße zur Erreichung der übergeordneten Ziele des Programms „REGIO AKTIV“ beitragen. Sie erhalten die Förderung für Projekte, die zum Beispiel folgenden Zielen dienen:
- Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit am Arbeitsmarkt benachteiligter Personen mit dem Ziel der Integration in Arbeit, Ausbildung oder andere weiterführende Maßnahmen oder - Verbesserung des Übergangs von der Schule in berufliche Ausbildung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Projektlaufzeit beträgt grundsätzlich 36 Monate. Das Förderverfahren ist zweistufig. Zunächst wählen die vom jeweiligen Landkreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt für die Förderperiode 2021–2027 gebildeten Regionalen Arbeitskreise (RAK) aus den eingereichten Projektvorschlägen die Projekte aus, die gefördert werden sollen. Danach werden Sie als Träger eines ausgewählten Projekts aufgefordert, Ihren Antrag zu stellen. Diesen richten Sie bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Die Förderung erfolgt im Rahmen von Wettbewerbsaufrufen, in denen die zur Zielerreichung des Programms „REGIO AKTIV“ maßgeblichen Inhalte genau dargestellt werden.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie - sonstige Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Beachten Sie bitte die allgemeinen Voraussetzungen der Richtlinie zum Programm „REGIO AKTIV“.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 6. Juni 2022, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 21 vom 20. Juni 2022, S. 211; geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 28. März 2023, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 12 vom 11. April 2023, S. 115.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.