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„REGIO AKTIV“ – Regionale Koordination (REKO)

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Beschäftigungsförderung stärker an den jeweiligen regionalen Erfordernissen ausgerichtet wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ebene
Land
Fördergebiet
Sachsen-Anhalt
Förderbereich
Arbeit
Förderberechtigte
Kommune

Kurzzusammenfassung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt m Rahmen des Programm „REGIO AKTIV“ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF+), wenn Sie regionale Koordinatoren beschäftigen, die Sie bei der Umsetzung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen unterstützen. Die Regionale Koordination ist als Geschäftsstelle des Regionalen Arbeitskreises (RAK) eingerichtet und in die Struktur Ihrer Verwaltung eingebunden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses abhängig von Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Förderzeitraum beträgt 6 Jahre und kann verlängert werden. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

- Je Landkreis und kreisfreie Stadt erhalten Sie 1 bis 1,5 Vollzeitäquivalente für Regionale Koordination. Die Regionale Koordination hat vor allem folgende Aufgaben zu erfüllen: - Analyse und Bewertung des regionalen Arbeitsmarktes und Ableitung von Handlungsschwerpunkten, - Erarbeitung von Schwerpunktthemen im Bereich des regionalen Arbeitsmarktes unter Berücksichtigung der Beschäftigungswirkung, - Bedarfsermittlung, - Erarbeitung und Weiterentwicklung von Zielen sowie Controlling von Zielvereinbarungen (ZV), - Vorbereitung und Organisation von Auswahlverfahren nach der Richtlinie zum Programm „REGIO AKTIV“, - Unterstützung bei der Steuerung, Begleitung und Qualitätssicherung der ausgewählten Projekte, - Organisation und Koordinierung der Begleitgremien in Abstimmung mit den Projektträgern, - Unterstützung der Netzwerkentwicklung in der Region unter Berücksichtigung der arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen des Landes, der Beteiligung einschlägiger Akteurinnen und Akteure, sowie der Weiterentwicklung der Zusammenarbeit in der Region, - regionale Ansprechpersonen für Fragen zur Umsetzung dieser Richtlinie - Zusammenarbeit mit den Projekten dieser Richtlinie einschließlich der Zusammenarbeit mit der landesweiten Regio-Netzwerkstelle und gegebenenfalls weiteren Projekten sowie - Förderung des Transfers und der Verstetigung von Projektergebnissen für mehr Nachhaltigkeit.

- Beachten Sie bitte außerdem die allgemeinen Voraussetzungen der Richtlinie zum Programm „REGIO AKTIV“.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 6. Juni 2022, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 21 vom 20. Juni 2022, S. 211; geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 28. März 2023, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 12 vom 11. April 2023, S. 115.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.