Förderung von Projekten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung oder Umweltbildung (Richtlinien Nachhaltigkeitsbildung)
Wenn Sie Projekte planen, die das Umweltbewusstsein fördern und zur Umweltbildung beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Sachsen-Anhalt
- Förderbereich
- Aus- & Weiterbildung,Umwelt- & Naturschutz
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der Durchführung von Projekten und Maßnahmen zur Bildung für nachhaltige Entwicklung oder zur Umweltbildung. Sie erhalten eine Förderung für Projekte einschließlich Modellversuche und Pilotprojekte, die
- sich an der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt und der Bildung für nachhaltige Entwicklung orientieren und - der Entwicklung eines Nachhaltigkeitsbewusstseins dienen und geeignet sind, das Engagement für eine nachhaltige Entwicklung zu verbessern. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise maximal 85 Prozent, bei Projekten mit Modellcharakter und Pilotprojekten bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihr Zuschuss muss mindestens 8.000 EUR und darf maximal 100.000 EUR pro Antrag und Kalenderjahr betragen. Ihren Antrag richten Sie bitte 3 Monate vor Beginn Ihres Vorhabens, grundsätzlich jedoch bis zum 30. September des Vorjahres, an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nicht unmittelbar zur Landesverwaltung gehören, und rechtsfähige Einrichtungen des privaten Rechts, die gemeinnützige Zwecke verfolgen und ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihr Projekt in Sachsen-Anhalt durchführen. - Das Personal, das Sie mit der Durchführung des Projekts beauftragen, soll innerhalb der letzten beiden Jahre vor Projektbeginn Fortbildungen nach Vorgaben des Ministeriums nachweisen. - Handelt es sich bei Ihrem Vorhaben um einen Modellversuch oder ein Pilotprojekt, muss dieser beziehungsweise dieses der Innovation, Erprobung und Weiterentwicklung der Bildung für nachhaltige Entwicklung dienen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie vom 22. Januar 2021, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 8 vom 8. März 2021, S. 144.
Ähnliche Förderprogramme
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.