Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft
Wenn Sie ein konkretes unternehmerisches Vorhaben planen, kann die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen eine Beteiligung übernehmen.
Eckdaten
- Fördergeber
- –
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Sachsen-Anhalt
- Förderbereich
- Existenzgründung & -festigung,Unternehmensfinanzierung
- Förderberechtigte
- Existenzgründer/in,Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Zur Finanzierung konkreter Vorhaben wie
- bauliche und maschinelle Investitionen, - Innovationen, - Ablösung eines ausscheidenden Gesellschafters, - Auszahlung bei Erbauseinandersetzungen sowie - Existenzgründungen stellt die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt (MBG) Fördermittel in Form von stillen Beteiligungen zur Verfügung. Die Beteiligung soll Ihr wirtschaftliches Eigenkapital nicht übersteigen. Die Höhe der Beteiligung beträgt normalerweise bis zu EUR 1 Million, in Einzelfällen bis EUR 2,5 Millionen. Die Laufzeit beträgt normalerweise 10 Jahre, maximal sind 12,5 Jahre möglich. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft. Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft bietet neben dem klassischen MBG-Beteiligungsprogramm die folgenden Programme für bestimmte Zielgruppen an: MBG Gründung, MBG Wachstum, MBG Nachfolge und MBG Direkt.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, - Existenzgründerinnen/Existenzgründer sowie - Angehörige freier Berufe.
Eine Beteiligung der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Unternehmen muss von seiner Ertragskraft und der Qualität Ihrer Unternehmensführung her langfristig eine angemessene Rendite und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen. - Die Beteiligung darf nicht nur der Konsolidierung der Finanzverhältnisse oder der Sanierung des Unternehmens dienen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt vom 1. Januar 2014; Informationen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt, Stand März 2023.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.