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IB-Zwischenfinanzierung (Sachsen-Anhalt MUT)

Wenn Sie in Sachsen-Anhalt ein Unternehmen gründen oder ein junges Unternehmen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen zur Zwischenfinanzierung von Zuschüssen oder öffentlichen Mitteln für Investitionen erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
–
Ebene
Land
Fördergebiet
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte
Existenzgründer/in, Unternehmen
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Existenzgründerin und Existenzgründer oder junges Unternehmen mit einem Darlehen für die Zwischenfinanzierung von Zuschüssen beziehungsweise sonstigen öffentlichen Mitteln für Investitionen. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe der Förderung beträgt maximal EUR 3 Millionen und mindestens EUR 25.000 für die Dauer von bis zu 3 Jahren. Sie können mit dem Darlehen bis zu 100 Prozent Ihres Finanzierungsbedarfs decken. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Ihrem Antrag müssen Sie eine Stellungnahme Ihrer Hausbank beifügen, mit der Sie eine Beteiligung an der Gesamtfinanzierung vereinbart haben. Sie können die von Ihnen unterzeichneten Antragsunterlagen auch per E-Mail an darlehen-wirtschaft@ib-lsa.de senden.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der freien Berufe gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sichern und über eine nachhaltige Rentabilität verfügen. - Wenn Sie Existenzgründerin oder Existenzgründer sind, - müssen Sie Ihre kaufmännische Qualifikation und fachliche Eignung nachweisen und einen qualifizierten Businessplan vorlegen, - muss Ihr Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und auf Ihren Haupterwerb ausgerichtet sein.

Rechtsgrundlage

Vergabegrundsätze der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB), Stand Februar 2017.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.