IB-Grunderwerbsdarlehen
Wenn Sie in Sachsen-Anhalt in gewerblich eigengenutzte Gebäude investieren oder Energieeffizienzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Land Sachsen-Anhalt
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Sachsen-Anhalt
- Förderbereich
- Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,Existenzgründung & -festigung,Unternehmensfinanzierung
- Förderberechtigte
- Existenzgründer/in, Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Existenzgründerin, Existenzgründer oder junges Unternehmen, indem es Darlehen vor allem für die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen gewährt. Sie erhalten die Förderung für
- Investitionen für normalerweise gewerblich von Ihnen genutzte Gebäude, insbesondere für Grundstücks- und Gebäudeerwerb, Errichtungsinvestitionen und Umbaumaßnahmen, - Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden beziehungsweise von Produktionsanlagen. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe Ihres Darlehens beträgt bis zu 100 % Ihres Finanzierungsbedarfs. Der Höchstbetrag liegt normalweise bei 3 Millionen EUR. Der Mindestbetrag für Ihre Darlehenssumme beträgt grundsätzlich 25.000 EUR. Ihr Darlehen hat eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie kleine oder mittlere Unternehmen (KMU), die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens gesichert haben. - Ihre nachhaltige Rentabilität muss gegeben sein. - Handelt es sich bei Ihrem Vorhaben um eine Energieeffizienzmaßnahme, - muss diese die Energieeffizienz des Produktionsprozesses oder des sanierten Gebäudes verbessern und - Sie müssen die Verbesserung der Energieeffizienz der IB in geeigneter Form darlegen.
- Sind Sie Existenzgründerin oder Existenzgründer, - müssen Sie Ihre kaufmännische Qualifikation und Ihre fachliche Eignung nachweisen sowie - einen qualifizierten Businessplan vorlegen und - Ihr Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und auf Ihren Haupterwerb ausgerichtet sein.
Rechtsgrundlage
Vergabegrundsätze der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB), Stand Oktober 2020.
Verfahrensablauf
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB). Fügen Sie Ihrem Antrag bitte eine Stellungnahme Ihrer Hausbank bei, in der diese ihre Beteiligung an der Gesamtfinanzierung darlegt. Sie können die von Ihnen unterzeichneten Antragsunterlagen auch per E-Mail an darlehen-wirtschaft@ib-lsa.de senden.
Ähnliche Förderprogramme
- Förderung im Rahmen des GRW-Sonderprogramms „Beschleunigung der Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen“Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-AnhaltLand
- Beteiligungen der Mittelständischen BeteiligungsgesellschaftLand
- Bürgschaft ohne Bank (BoB)Land
- Bürgschaften als De-minimis-Beihilfen für Investitions- und BetriebsmittelkrediteMinsterium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
- Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV LSA 2026Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.