Förderung der Einheiten des Katastrophenschutzes im Land Sachsen-Anhalt (Zuwendungsrichtlinie Katastrophenschutz – ZuwendR KatS)
Wenn Sie in die Ausstattung von Einheiten des Katastrophenschutzes investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Sachsen-Anhalt
- Förderbereich
- Infrastruktur
- Förderberechtigte
- Kommune, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Beschaffungen für den flächendeckenden Aufbau der Einheiten des Katastrophenschutzes. Sie erhalten die Förderung für
- Arzttruppkraftwagen, - Boote für den Fachdienst Wasserrettung (einschließlich Motor und Trailer), - Einsatzleitwagen (für die Fachdienste Sanität, Betreuung oder Wasserrettung), - Einsatzleitwagen I (Fachdienst Logistik), - Feldkochherde (für die Fachdienste Logistik oder Betreuung), - Gerätewagen Betreuung, Sanität, Tauchen und Wasserrettung - Kräder, - Krankentransportwagen Typ B, - Mannschaftstransportfahrzeuge (für die Fachdienste, Betreuung, Logistik oder Führungsunterstützung). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Als private Organisation richten Sie Ihren Antrag bitte an den zuständigen Landkreis.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- im Katastrophenschutz mitwirkende private Organisationen, - Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt als Träger der Katastrophenschutzeinheiten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Wenn es sich um die Beschaffung von gebrauchten Fahrzeugen oder Booten handelt, müssen diese in einem technisch mängelfreien Zustand und nicht älter als 5 Jahre sein. - Die geförderten Fahrzeuge oder Boote (dazu gehören auch Beladung und Ausstattung) müssen vor der Auslieferung oder Indienststellung geprüft und abgenommen werden, normalerweise durch das Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge. - Die Zuwendung muss im Einzelfall mindestens EUR 5.000 betragen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Inneres und Sport vom 7. Januar 2016, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 3 vom 1. Februar 2016, S. 32.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.