Förderung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern (ego.-KONZEPT)
Wenn Sie Maßnahmen zur Unterstützung von Existenzgründerinnen und Existenzgründern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Sachsen-Anhalt
- Förderbereich
- Existenzgründung & -festigung,Frauenförderung
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Durchführung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründerinnen und Existenzgründern. Sie erhalten die Förderung für Projekte, die sich entlang des gesamten Gründungsprozesses orientieren. Das sind vor allem Projekte, die
- im schulischen Bereich ansetzen, um bereits während der Schulphase das unternehmerische Leitbild zu vermitteln und so eine Gründermentalität junger Menschen zu fördern, - dabei helfen, das Gründungsgeschehen an Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes zu verbessern, - Frauen als Existenzgründerinnen und Unternehmerinnen unterstützen, - im Verbund mit Branchenclustern und wissenschaftlichen Einrichtungen durchgeführt werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 800.000, in begründeten Ausnahmefällen bis zu EUR 1,5 Millionen. Die Laufzeit der Projekte kann bis zu 5 Jahre betragen. Es ist ein zweistufiges Antragsverfahren vorgesehen. Projektvorschläge können Sie nach Wettbewerbsaufrufen bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einreichen. Außerdem kann das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt Ideenwettbewerbe aussschreiben.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Projekt soll folgenden Handlungsfeldern zuzuordnen sein: - Sensibilisierung für das Thema unternehmerische Selbstständigkeit, Vorbereitung auf unternehmerische Selbstständigkeit und Unternehmensnachfolgen, - Generierung von Ideen für Unternehmensgründungen (Ideenschöpfung), - begleitende Unterstützung von Gründungsvorhaben in der Vor- und unmittelbaren Nachgründungsphase, - Entwicklung und Ausbau von Strukturen der Gründungsförderung, des Verwertungsmanagements sowie für Transfermaßnahmen in Geschäftsideen und Gründungen.
- Der geografische Wirkungsbereich Ihres Vorhabens muss sich auf das Land Sachsen-Anhalt beziehen, die Unternehmen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen ihren Betriebssitz oder eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben oder der Betriebssitz oder die Betriebsstätte der Unternehmen muss in Sachsen-Anhalt beabsichtigt sein. - Zu den geförderten Projekten werden nur Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugelassen, deren Existenzgründung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten vom 21. August 2023, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 36 vom 16. Oktober 2023, S. 388; geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten vom 15. April 2024, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 18 vom 6. Mai 2024, S. 318.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.