Förderung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum im Rahmen des EFRE/JTF-Programms 2021 – 2027 (EFRE-RL Mobilität)
Wenn Sie in Städten und ihrem Pendlerraum Maßnahmen für eine grüne Verkehrsinfrastruktur und saubere Mobiltätslösungen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Sachsen-Anhalt
- Förderbereich
- Infrastruktur,Mobilität
- Förderberechtigte
- Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei der Erarbeitung, Fortschreibung und Umsetzung von Konzepten und Maßnahmen für eine nachhaltige, multimodale Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:
- Investive Maßnahmen für ein stärkeres öffentliches Verkehrsnetz sowie einfachere und attraktivere Möglichkeiten für aktive Mobilität wie Gehen und Radfahren im Alltagsverkehr, - Investive Maßnahmen für eine bessere Steuerung der Mobilitätsströme durch multimodale Knotenpunkte und digitale Lösungen, - Effiziente emissionsfreie Stadtlogistik, - Lieferungen auf der letzten Meile, - Mobilitätspläne und -konzepte. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für
- Kommunen, auch im Verbund, in Kooperation oder im Zusammenschluss von Kommunen, bis zu 90 % und - für alle anderen Fördermittelempfänger bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Kommunen im Sinne des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt auch im Verbund, - Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, - öffentliche und private Einrichtungen und Unternehmen einschließlich Eigenbetriebe, - öffentlich rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen, - Verbände, Zweckverbände und Vereine sowie - Gesellschaften der Kommunen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Beachten Sie bitte, dass zu fördernde Vorhaben (mit Ausnahme von Mobilitätsplänen und -konzepten) auf einem Plan für nachhaltige urbane Mobilität oder einem gleichwertigen Planungsrahmen der Stadt oder Planungsregion beruhen und die Entwicklung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum unterstützen müssen. - Alle für Ihr Vorhaben erforderlichen behördlichen Erlaubnisse, Genehmigungen und Bewilligungen müssen erteilt oder es muss durch die Behörden die grundsätzliche Zustimmung erklärt worden sein. - Bei Umsetzung Ihres Vorhabens müssen Sie die anerkannten Regeln der Technik und technischen Regelwerke sowie die „Qualitätsstandards für Radverkehrsanlagen in Sachsen-Anhalt“ anwenden. - Beantragen Sie eine Förderung von Radverkehrsanlagen und kombinierten Rad- und Fußverkehrsanlagen, müssen Sie den Bedarf gemäß den „Qualitätsstandards für Radverkehrsanlagen in Sachsen-Anhalt“ in Verbindung mit den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen nachweisen. - Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.
Verfahrensablauf
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 307.
Fristen
Anträge für
- Investive Maßnahmen für ein stärkeres öffentliches Verkehrsnetz sowie einfachere und attraktivere Möglichkeiten für aktive Mobilität wie Gehen und Radfahren im Alltagsverkehr, - Investive Maßnahmen für eine bessere Steuerung der Mobilitätsströme durch multimodale Knotenpunkte und digitale Lösungen, - Effiziente emissionsfreie Stadtlogistik,
sind bis zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines jeden Jahres (Vorliegen des entscheidungsreifen Antrags bei der Bewilligungsbehörde) zu stellen. Der letzte mögliche Antragstermin ist der 31.12.2027.
Anträge für Mobilitätspläne und -konzepte sind bis zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres (Vorliegen des entscheidungsreifen Antrags bei der Bewilligungsbehörde) zu stellen. Der letzte mögliche Antragstermin ist der 15.02.2028.
Der letzte mögliche Antragstermin für Lieferung auf der letzten Meile ist der 30.09.2026.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.