Förderung von Maßnahmen kommunaler Gebietskörperschaften und sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts „Zukunftsenergieprogramm kommunal Sanierung (ZEP-kommunal San)“
Gefördert werden Vorhaben der energetischen Sanierung von Gebäuden im Bestand.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Saarland
- Förderbereich
- Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,Städtebau & Stadterneuerung,Umwelt- & Naturschutz
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung, Kommune
Kurzzusammenfassung
Die Förderrichtlinie ZEP-kommunal Sanierung verfolgt den Zweck, das genehmigte EFRE-Programm des Saarlandes 2021 – 2027 (EFRE-Programm) in der Priorität 3 ?Klimaschutz" und dem spezifischen Ziel 2.1 ?Förderung von Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen" umzusetzen. Aufgrund der finanziell überwiegend sehr schwierigen Situation der Kommunen ist es herausfordernd, die Verbesserung der Energieeffizienz sanierungsbedürftiger kommunaler Gebäude und Infrastrukturen anzugehen. Der hohe Schuldenstand verhindert oftmals klimapolitisch sinnvolle Investitionen. Mit Hilfe der EFRE Förderung energetischer Sanierungen kann dem entgegengewirkt werden. Eine Antragstellung erfolgt über das Förderportal des Saarlandes (siehe weiterführende Links).
Verfahrensablauf
Die Anträge sind unter Verwendung des Antragsformulars mit folgenden Unterlagen einzureichen:
- ausgefüllte Anlage 2 - Aufmaß mit Aufmaßskizze beziehungsweise mit Bauplan - Fotos des zu sanierenden Objekts - Berechnungsformblatt Anlage 3 ?Flächen" (Flächennachweis mit Angabe der voraussichtlich sanierten Fläche und U-Werten) in der jeweils gültigen Fassung - Projektbeschreibung.
Die Bewilligungsbehörde kann im Einzelfall ergänzende Unterlagen anfordern.
Bearbeitungsdauer
Sie können von einer Bearbeitung des Antrages innerhalb von 2 bis 3 Monaten ausgehen.
Ähnliche Förderprogramme
- Aktion WasserzeichenLand
- Bewirtschaftung von Natura 2000-Gebieten und anderer Naturschutzgebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen (FRL-Natura 2000)Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
- Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie – DFRL)Ministerium für Bildung und Kultur
- Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-SonderprogrammsDer Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
- Förderung von Maßnahmen des naturgemäßen Wasserbaus und der Gewässerentwicklung (FRL-Gewässerentwicklung)Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
- Ökologischer/Biologischer Landbau und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im ländlichen Raum (FRL-Öko/AUKM)Land
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.