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Landaktuell gelistetZuschuss

Bewirtschaftung von Natura 2000-Gebieten und anderer Naturschutzgebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen (FRL-Natura 2000)

Wenn Ihnen als Landwirtin und Landwirt bei der Bewirtschaftung bestimmter naturschutzbedeutsamer Flächen Einkommensverluste entstehen, weil Sie strengere Auflagen beachten müssen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Ebene
Land
Fördergebiet
Saarland
Förderberechtigte
Unternehmen
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Das Saarland unterstützt Sie als Landwirtin und Landwirt, wenn Sie bestimmte Flächen in Natura-2000-Gebieten und anderen Naturschutzgebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen bewirtschaften. Die Förderung dient als Ausgleich für Mehraufwendungen, die Ihnen durch die umweltgerechte Bewirtschaftung dieser Flächen entstehen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt jährlich EUR 250,00 pro Hektar im Verpflichtungszeitraum. Ihren Antrag stellen Sie vor Beginn der Maßnahme mit dem „Gemeinsamen Antrag“ (Sammelantrag) bis zum 15.5. eines Jahres beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf überwiegend zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzten Flächen ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Ihre landwirtschaftlichen Flächen müssen in Natura-2000-Gebieten und Naturschutzgebieten des Saarlands liegen. - Sie müssen die konkreten Vorgaben der Schutzgebietsverordnungen berücksichtigen. - Die zu fördernde Gesamtfläche (inklusive Arrondierungsflächen) darf eine Mindestgröße von 1,0 Hektar nicht unterschreiten.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 31. Dezember 2019; Informationen des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, Stand Dezember 2023.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.