Beteiligungsprogramm der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG)
Wenn Sie im Saarland ein Technologieunternehmen gründen oder als existierendes Unternehmen innovative Produkte auf den Markt bringen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung in Form einer Beteiligung erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- –
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Saarland
- Förderbereich
- Existenzgründung & -festigung,Forschung & Innovation (themenoffen),Unternehmensfinanzierung
- Förderberechtigte
- Existenzgründer/in, Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Die Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG) unterstützt innovative und technologieorientierte Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Unternehmen. Sie stellt in Zusammenarbeit mit anderen Investoren Ihnen Beteiligungskapital zur Verfügung, mit dem Sie vor allem die Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte finanzieren sollen. Es werden Innovationsvorhaben gefördert für
- Investitionen zur Markteinführung, - angewandte Forschung und Entwicklung bis zur Aufnahme der kommerziellen Produktion, - für Anpassungsentwicklungen bis zur Markteinführung der technisch neuen beziehungsweise wesentlich verbesserten Produkte, Verfahren oder technischen Dienstleistungen. Sie erhalten die Förderung normalerweise als stille Beteiligung. Eine offene Beteiligung können Sie nur im Einzelfall und in Kombination mit einer stillen Beteiligung bekommen. Normalerweise müssen Sie die Beteiligung nicht mit Sicherheiten unterlegen. Je nach Bedarf stehen zwischen EUR 125.000 und EUR 2 Millionen pro Technologieunternehmen zur Verfügung. Die stille Beteiligung ist normalerweise auf eine Laufzeit von 10 Jahren begrenzt. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an Ihre Hausbank. Diese leitet den Antrag an die Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG) weiterleitet. Sie können aber auch den Antrag direkt an die SWG richten.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind technologieorientierte Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittlere Technologieunternehmen (TU), die nicht älter als 10 Jahre sind und die Kriterien der KMU-Definition der EU erfüllen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- In wesentlichen Teilen müssen Sie selbst das Innovationsvorhaben durchführen. Ihr Vorhaben muss technische, marktrelevante Alleinstellungsmerkmale aufweisen und einen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. - Sie müssen über das notwendige technische Fachwissen zur Durchführung der Entwicklungsarbeiten und zur Produktion verfügen sowie die erforderlichen kaufmännischen Kenntnisse nachweisen können. - Die technische Machbarkeit, Anwendungsbereiche, Marktchancen, Wettbewerbsvorteile und Risiken müssen Sie normalerweise durch ein externes Gutachten beurteilen lassen. - Sie müssen Ihre Gesamtfinanzierung gesichert haben.
Rechtsgrundlage
Merkblatt der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft mbH (SWG), Stand August 2020.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.