Business Angels Starterfonds
Wenn Ihnen als Existenzgründerin und Existenzgründer in den ersten 5 Jahren Ihrer Geschäftstätigkeit Eigenkapital beziehungsweise Sicherheiten zur Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln fehlen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Saarland
- Förderbereich
- Existenzgründung & -festigung,Unternehmensfinanzierung
- Förderberechtigte
- Existenzgründer/in, Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Kleinstunternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Saarland unterstützt Sie als Existenzgründerin und Existenzgründer innerhalb der ersten 5 Jahren Ihrer Geschäftstätigkeit, wenn Sie einen erschwerten Zugang zu Fremdkapital infolge fehlender Sicherheiten und/oder einer ungenügenden Eigenkapitalbasis haben. Sie bekommen die Förderung für
- Ihre gewerbliche oder freiberufliche Existenzgründung oder - den Kauf eines Unternehmens oder von Unternehmensanteilen. Sie können die Förderung für Investitionen und Betriebsmittel einsetzen. Sie bekommen die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 25.000, in begründeten Ausnahmefällen (insbesondere bei Gründungen aus Hochschulen) bis zu EUR 50.000. Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie übernimmt die Bearbeitungsgebühr. Reichen Sie Ihren Antrag bitte beim Business Angels Netzwerk Saarland (BANS) ein. Die Kreditvergabe erfolgt durch die Sparkasse Saarbrücken aufgrund einer schriftlichen Beurteilung und Empfehlung des Projekts durch das Business Angels Netzwerk Saarland.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- natürliche Personen, die eine Existenz gründen (auch für anfänglichen Nebenerwerb), sowie - Kleinstunternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe gemäß KMU-Definition der EU, die nicht älter als 5 Jahre sind,
mit Sitz im Saarland.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Das Business Angels Netzwerk Saarland muss Ihr zu förderndes Projekt begleiten. - Ihr Investitionsvorhaben muss betriebswirtschaftlich sinnvoll sein. - Sie müssen Ihr Vorhaben anhand eines schriftlichen Businessplans mit Finanzierungskonzept darlegen. - Sie dürfen mit dem Kredit keine bereits gewährten Finanzmittel Dritter ablösen
Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen und Sanierungen.
Rechtsgrundlage
Fördergrundsätze zum Sonderkreditprogramm „Business Angels Starterfonds Saarland“ des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Stand Oktober 2022; Informationen des Business Angels Netzwerks Saarland (BANS), Stand Mai 2023.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.