Risikopartnerschaften der Saarländischen Investitionskreditbank
Wenn Sie als Unternehmen einen Kredit bei Ihrer Haubank oder Ihrer Leasing-Gesellschaft aufgenommen haben, um damit Investitionen zu finanzieren, kann Ihr Kreditgeber hierfür eine anteilige Risikoübernahme der Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB) bekommen.
Eckdaten
- Fördergeber
- –
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Saarland
- Förderbereich
- Unternehmensfinanzierung
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Im Rahmen der Finanzierung saarländischer Unternehmen übernimmt die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) gegenüber der finanzierenden Hausbank oder Leasinggesellschaft einen Teil des Risikos. Die SIKB sichert folgende Finanzierungsvorhaben Ihres Unternehmens ab:
- Förderdarlehen, - Investitionskredite, - Betriebsmittellinien, - Auftragsfinanzierungen, - Avalkredite sowie - Leasingfinanzierungen. Je nach Bedarf Ihres Unternehmens bietet die SIKB die Finanzierung in den Varianten Standard, Individuell und Zukunftsunternehmen an. Ihr Kreditgeber bekommt die Förderung als anteilige Risikoübernahme. Der Anteil der Risikoübernahme beträgt in allen Programmvarianten bis zu 50 Prozent der jeweiligen Kredite beziehungsweise Leasingfinanzierungen. Bei der Variante „Standard“ übernimmt die SIKB eine Risikobetrag zwischen EUR 100.000 und EUR 500.000. Bei den Programmvarianten „Individuell“ und „Zukunftsunternehmen“ ist keine Kredithöhe vorgegeben. Ihr Kreditgeber stellt einen Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die SIKB.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Hausbanken und Leasinggesellschaften.
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Als ein Unternehmen, das sich temporär in einer finanziell schwierigen Situation befindet, dessen Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit perspektivisch jedoch nachhaltig gegeben ist, werden Sie in der Programmvariante „Zukunftsunternehmen“ gefördert. Hierfür muss der Kreditgeber die Einbindung qualifizierter Dritter, zum Beispiel zur Durchführung eines Quick-Check vor Kreditvergabe, einer Energieberatung, einer branchenspezifischen Beratung oder einer temporären Begleitung, sicherstellen.
Von der Förderung ausgeschlossen ist die nachträgliche Risikoübernahme an bereits gewährten Krediten beziehungsweise Leasingfinanzierungen.
Rechtsgrundlage
Merkblatt der Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB), Stand März 2013; Merkblatt der Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB), Stand März 2013; Rundschreiben der Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) vom 1. März 2013; Informationen der Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB), Stand November 2023.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-07. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.