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Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW)

Wenn Sie ein Unternehmen gründen, festigen oder übernehmen oder einen Bedarf an zusätzlichen Betriebsmitteln haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Ebene
Land
Fördergebiet
Saarland
Förderberechtigte
Existenzgründer/in, Unternehmen
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Der Kredit Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) der Saarländischen Investitionskreditbank (SIKB) unterstützt Sie bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln im Saarland. Sie erhalten das Darlehen für Vorhaben, für die mittel- und langfristig Mittel bereitgestellt werden müssen und die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Sie können das Darlehen für folgende Vorhaben einsetzen:

- Grundstücke und Gebäude kaufen, - gewerbliche Baukosten, - Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen erwerben, - Betriebs- und Geschäftsausstattung, - Ausgaben für den Technologietransfer, zum Beispiel Patentrechte, Lizenzen, patentiertes oder nicht patentiertes Fachwissen, - Gründung oder Übernahme von Unternehmen - Übernahme einer tätigen Beteiligung in einem Unternehmen, - Festigungsmaßnahmen, - Vermögenswerte aus anderen Unternehmen erwerben, auch Übernahmen und tätige Beteiligungen, - Waren, Material und Betriebsmittel finanzieren. Die Höhe des Darlehens beträgt maximal EUR 2 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Stellen Sie bitte Ihren Antrag bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die SIKB weitergeleitet.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

- Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Existenzfestigerinnen und Existenzfestiger im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, - freiberuflich Tätige, - kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft aus dem In- und Ausland, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie - Immobiliengesellschaften, die gewerblich tätig sind und gewerbliche Immobilien/Mobilien vermieten oder verpachten.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Als Existenzgründerin und Existengründer oder Existenzfestigerin und Existenzfestiger verfügen Sie über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit sowie über hinreichenden unternehmerischen Einfluss. Sie üben die Tätigkeit, für die Sie die Förderung beantragen, im Haupterwerb aus. - Sie sind zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt, entsprechend im Handelsregister eingetragen und aktiv in der Unternehmensleitung tätig.

Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem

- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben, - Treuhandkonstruktionen, - stille Beteiligungen, - entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen, - Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr vom 1. Januar 2009; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie vom 18. Dezember 2023, Amtsblatt des Saarlandes Teil I Nr. 2. vom 18. Januar 2024, S. 16; Merkblatt der Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB), Stand Januar 2024.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.