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Landaktuell gelistetZuschuss

Förderung von Gründungen aus den saarländischen Hochschulen

Wenn Sie als Hochschule Gründungsvorhaben aus Ihrer Einrichtung heraus unterstützen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Ebene
Land
Fördergebiet
Saarland
Förderberechtigte
Hochschule, Öffentliche Einrichtung

Kurzzusammenfassung

Das Saarland unterstützt Sie als Hochschule beziehungsweise Technologietransferstelle bei Maßnahmen zur Verbesserung des Unternehmergeistes an Hochschulen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Sie bekommen die Förderung für

- Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen von Gründern und Gründungswilligen an saarländischen Hochschulen in der Ideen-, Vorbereitungs- und Umsetzungsphase der Unternehmensgründung sowie - Maßnahmen zur Unterstützung von aus den Hochschulen und ihrem Umfeld heraus gegründeten jungen Unternehmen in der Start-, Festigungs- und Produktivphase der Gründung. Sie erhalten die Förderung in Form eines Zuschusses. Aus den EFRE-Mitteln erhalten Sie maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind saarländische Hochschulen beziehungsweise Technologietransferstellen mit Sitz im Saarland.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Mit Ihrem Vorhaben müssen Sie einen Beitrag zur Verbesserung der Gründungsintensität leisten. - Zielgruppe der Förderung sind - Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie aktuelle und ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der saarländischen Hochschulen und der außeruniversitären Forschungsinstitute im Saarland, - hochschulnahe Gründungswillige und Gründerinnen und Gründer beziehungsweise junge Unternehmen im Saarland, für deren Gründungidee die Nähe zu den Hochschulen und Forschungsinstitutionen vorteilhaft oder förderlich ist.

- Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben nicht vor dem 1.1.2014 begonnen haben.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr vom 12. Oktober 2016; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr vom 4. Juni 2019; Informationen des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Stand September 2023.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.