Maßnahmen des Stadt- und Dorfgrüns (VV Stadt- und Dorfgrün)
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen Sie mehr Grünflächen im öffentlichen Raum Ihrer Stadt oder Ihres Dorfes schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Eckdaten
- Fördergeber
- –
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Rheinland-Pfalz
- Förderbereich
- Städtebau & Stadterneuerung,Umwelt- & Naturschutz
- Förderberechtigte
- Kommune, Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen, mit denen mehr grüne Freiräume vorrangig im öffentlichen Raum von Siedlungsgebieten geschaffen werden. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
- Informations-, Beratungs- und Bildungsangebote mit Bezug zum Themenbereich Stadt- und Dorfgrün, - Entwicklung von Fortbildungsmodulen für kommunales Personal für naturnahe, biodiversitätsrelevante und klimaangepasste Anlage, Gestaltung und Pflege von Stadt- und Dorfgrün, - Erstellung von Gutachten und Untersuchungen für mehr Grün und für eine bessere Vernetzung des Grüns in den Städten und Gemeinden, - klimaresilienter Ersatz von durch die extreme Trockenheit der vergangenen Jahre abgestorbenen Bäumen und Sträuchern (degradierte Flächen) im innerörtlichen Bereich, - Herstellung, Umbau und bauliche Anpassung von Straßenbegleitgrün unter Berücksichtigung der Anforderungen durch den Klimawandel, - Pflanzmaßnahmen zur Beschattung und Begrünung öffentlicher Plätze (zum Beispiel Begrünung von Stadtbänken, Bushaltestellen, Schulhöfen, Fußgängerzonen) sowie - Pilotprojekte, die das Ziel haben, neue Konzepte, Verfahren oder Ähnliches im Bereich Stadt- und Dorfgrün zu erproben. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 100.000. Bei der Entsiegelung von bisher versiegelten Flächen kann je nach Größe der entsiegelten Fläche der Förderhöchstbetrag um höchstens EUR 10.000 erhöht werden. Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 20.000 betragen. Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die örtlich zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion als obere Naturschutzbehörde.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, - öffentliche Unternehmen sowie - sonstige Projektträger, soweit diese kommunale Aufgaben wahrnehmen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre Maßnahme wird vorrangig gefördert, wenn Sie sie in Verdichtungsräumen und Ober- und Mittelzentren gemäß den Festlegungen des gültigen Landesentwicklungsprogramms Rheinland-Pfalz (LEP IV) durchführen. - Sie müssen Ansaaten und Pflanzungen – unter Beachtung der Anforderungen an die Klimaresilienz – möglichst mit autochthonem Saat- und Pflanzgut durchführen. - Bei Obstbaumpflanzungen müssen Sie möglichst Hochstämme regional typischer oder dem Standort angepasster Sorten mit Herkunft vorrangig aus biologischen Anzucht- oder Anbauweisen verwenden. - Sie müssen erforderliche behördliche Genehmigungen jeweils vor Beginn der Maßnahme einholen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Maßnahmen, zu deren Durchführung Sie selbst oder Dritte unmittelbar rechtlich verpflichtet sind.
Rechtsgrundlage
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität vom 20. April 2022, Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Nr. 7 vom 5. Juli 2022, S. 116.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.