Betriebsberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (Mittelstandsberatungsprogramm)
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen eine Betriebsberatung zu Fragen der Unternehmensführung sowie zum Produkt- und Kommunikationsdesign in Anspruch nehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Rheinland-Pfalz
- Förderbereich
- Beratung,Unternehmensfinanzierung
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als kleines und mittleres Unternehmen, wenn Sie eine Betriebsberatung durch eine externe Beraterin oder einen externen Berater benötigen. Sie bekommen die Förderung im Mittelstandberatungsprogramm für
- Beratungen über strategische, wirtschaftliche, organisatorische und technische Fragen der Unternehmensführung sowie - Beratungen zum Produkt- und Kommunikationsdesign. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss zu den Beratungskosten. Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch EUR 500,00 pro Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens 8 Beratungsstunden. Innerhalb von 3 Jahren sind je Unternehmen maximal 15 Tagewerke förderfähig. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beauftragung der Beraterin oder des Beraters an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der KMU-Definition der EU mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Beratungsmaßnahmen müssen in Ihren rheinland-pfälzischen Betriebsstätten oder Niederlassungen durchgeführt werden und deren Ergebnisse müssen dort zum Einsatz kommen. - Die externen Beratungsleistungen sind von - Hochschullehrenden, - Forschungseinrichtungen oder - Beratungsunternehmen durchzuführen, die (beziehungsweise deren Personal) über die erforderlichen Qualifikationen und über ausreichende berufliche Erfahrungen verfügen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Unternehmen im Bereich der Primärproduktion von Agrarerzeugnissen, Fischerei und Aquakultur, - Unternehmen, die sich überwiegend im Besitz der öffentlichen Hand befinden, - Unternehmen in Schwierigkeiten sowie - Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der Europäischen Union nicht Folge geleistet haben.
Nicht förderfähig sind Beratungen, die sich überwiegend auf
- Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen, - den Vertrieb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen, - die Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten oder - das Management auf Zeit
beziehen.
Rechtsgrundlage
Verwaltungsvorschrift vom 26. November 2015, Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Nr. 11 vom 29. Dezember 2015, S. 369; verlängert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 9. November 2020, Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Nr. 10 vom 18. Dezember 2020, S. 222; geändert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 31. Mai 2022, Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Nr. 17 vom 5. Juli 2022, S. 114.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.