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Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz – Bürgschaft Classic

Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen oder freiberuflich Tätige nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz eine Bürgschaft übernehmen.

Eckdaten

Fördergeber
–
Ebene
Land
Fördergebiet
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte
Existenzgründer/in, Unternehmen
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz entlastet Sie als gewerbliches Unternehmen sowie als Angehörige und Angehörigen der Freien Berufe in Form einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko. Sie bekommen die Bürgschaft unter anderem zur Finanzierung folgender Vorhaben:

- Existenzgründungen, - Unternehmensnachfolgen und Betriebsübernahmen, - tätige Beteiligungen, - Betriebserweiterungen und -verlagerungen, - Investitionen, - Betriebsmittelfinanzierungen, - Anlauf-/Markteinführungskosten, - Produktentwicklung sowie - Forschung und Entwicklung. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu EUR 2 Millionen. Die Bürgschaft deckt bis zu 80 Prozent der Kreditsumme ab. Für Bürgschaften mit einem Volumen über EUR 2 Millionen ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zuständig. Die Bürgschaft beantragen Sie bitte zusammen mit Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz weitergeleitet.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, - Angehörige der Freien Berufe und - Existenzgründerinnen und Existenzgründer

aller Branchen mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, die die KMU-Kriterien der EU erfüllen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Der Sitz oder die Betriebsstätte Ihres Unternehmens liegt in Rheinland-Pfalz. - Sie führen das Vorhaben in Rheinland-Pfalz durch. - Sie verwenden den Kredit zur Finanzierung eines betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhabens. - Soweit möglich sind normalerweise bankübliche Sicherheiten zu stellen, die quotal für die Hausbank und Bürgschaftsbank haften.

Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz verbürgt keine Sanierungskredite oder Umschuldungen.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Bürgschaftsbedingungen Kredit (ABB) der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH vom 1. Oktober 2023; Informationen der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH, Stand Oktober 2023.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.