Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) in Rheinland-Pfalz
Wenn Sie arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Projekte zur nachhaltigen Beschäftigung, Fachkräftesicherung, zu lebenslangem Lernen sowie zur soziale Inklusion und Bekämpfung von Armut planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Rheinland-Pfalz
- Förderbereich
- Arbeit,Aus- & Weiterbildung,Frauenförderung
- Förderberechtigte
- Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Im Rahmen der EU-Strategie hat das Land Rheinland-Pfalz eine eigene Strategie für den Einsatz des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) entwickelt. Die Strategie wird in der Prioritätsachse „Soziales Europa – Länderspezifische Empfehlungen: Gleichberechtigter Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung und soziale Integration“ in 3 sogenannten „Spezifischen Zielen“ mit entsprechenden Förderansätzen umgesetzt:
- Spezifisches Ziel ESO 4.6: gleichberechtigter Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung, - Spezifisches Ziel ESO 4.7: lebenslanges Lernen - Spezifisches Ziel ESO 4.8: aktive Inklusion und Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit. Diese Spezifischen Ziele werden in Rahmenbedingungen konkretisiert, zu denen regelmäßig Förderaufrufe veröffentlicht werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme ab. Die Förderung im ESF+ erfolgt für alle Projekte nach folgendem Verfahren (hiervon ausgenommen sind die Förderansätze „QualiScheck“ und „Betriebliche Weiterbildung für Erwerbstätige“):
- Die Erstberatung potenzieller Projektträger erfolgt durch die ESF-Beratungsstelle Rheinland-Pfalz. - In regelmäßigen Abständen werden Projektaufrufe zur Teilnahme an einem Wettbewerbsverfahren veröffentlicht. Ein Auswahlgremium nimmt die Bewertung der angemeldeten Projekte vor. Nur wenn Ihre Projektanmeldung erfolgreich war, dürfen Sie einen Antrag stellen. Nutzen Sie bitte hierzu ausschließlich das Online-EDV-Begleitsystem. - Für die Auswahl und die Genehmigung der zu finanzierenden Projekte sind das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung, Verwaltungsbehörde des Europäischen Sozialfonds in Rheinland-Pfalz, Referat 623, und die zwischengeschaltete Stelle im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Referat 63, zuständig.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie - Unternehmen, wenn sie aufgrund ihrer Erfahrungen und Kompetenz geeignet sind und ihren Sitz oder eine selbstständige Niederlassung in Rheinland-Pfalz haben.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Über konkrete fachliche Ziele und Voraussetzungen der Förderung informieren die Rahmenbedingungen zu den einzelnen Förderansätzen. - Grundsätzlich beträgt die Laufzeit eines Projekts ein Jahr. - Sie müssen das geplante Projekt entsprechend des Konzepts und der rechtlichen Vorgaben umsetzen und Nachweise über Kontakte und Kooperationen vorlegen. - Sie müssen sich vor der ersten Antragstellung akkreditieren lassen. - Das von Ihnen eingesetzte Personal muss für die Maßnahme fachlich geeignet sein und über ausreichende praktische Erfahrung verfügen. - Sie müssen Ihr Vorhaben in Rheinland-Pfalz durchführen. Die Teilnehmenden müssen grundsätzlich ihren Wohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz haben. - Projekte, die Sie bereits begonnen haben, werden nicht gefördert.
Rechtsgrundlage
Kriterien zur Auswahl Begünstigten und Projekten im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in Rheinland-Pfalz vom 13. September 2022; Informationen des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung, Stand Januar 2023.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.