Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben
Wenn Sie Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben die Fortsetzung ihrer Ausbildung ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Dies gilt künftig auch für Auszubildende von geschädigten Unternehmen im Hochwassergebiet.
Eckdaten
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Rheinland-Pfalz
- Förderbereich
- Aus- & Weiterbildung
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei der Übernahme von Auszubildenden, die ihren Ausbildungsplatz aufgrund einer Insolvenz des bisherigen Ausbildungsbetriebs verloren haben. Künftig werden Sie auch unterstützt, wenn Auszubildende von geschädigten Unternehmen im Hochwassergebiet in Ihrem Unternehmen ihre Ausbildung fortsetzen können. Sie erhalten die Förderung als einmaligen Zuschuss in Höhe von EUR 2.500 je übernommene oder übernommenen Auszubildenden. Ihren Antrag reichen Sie bis spätestens 3 Monate nach Fortsetzung der Ausbildung bei der jeweiligen Kammer oder sonst zuständigen Stelle im Sinne des Berufsbildungsgesetzes ein. Die Kammer oder sonst zuständige Stelle leitet den Antrag an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zur Bewilligung weiter.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Angehörige freien Berufe.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Ausbildung der Auszubildenden wurde aufgrund von Insolvenz, Wegfall der Ausbildungsberechtigung oder nicht vorhersehbarer Stilllegung/Schließung des bisherigen Ausbildungsbetriebs vorzeitig beendet. - Sie stellen die Fortsetzung der Ausbildung sicher. - Der Berufsausbildungsvertrag wurde nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen und in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Kammer oder sonst zuständigen Stelle eingetragen. - Der Insolvenzbetrieb und Sie als neuer Ausbildungsbetrieb müssen Ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Ausbildungsverhältnisse unter anderem mit in direkter Linie verwandten Personen, Bund, Land, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die nicht Wirtschaftsunternehmen sind.
Rechtsgrundlage
Verwaltungsvorschrift vom 22. Dezember 2008, Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Nr. 3 vom 12. Februar 2009, S. 58; zuletzt verlängert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 9. November 2020, Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Nr. 10 vom 18. Dezember 2020, S. 222; Pressemitteilung der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) vom 4. August 2021.
Mehr in diesem Bereich und Gebiet
Ähnliche Förderprogramme
- Aufstiegsbonus I und Aufstiegsbonus IIMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Aus- und Weiterbildungskredit RLPLand
- Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) in Rheinland-PfalzMinisterium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
- Förderung für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im GrundschulalterMinisterium für Bildung
- Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten durch WeiterbildungMinisterium für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur (MKBWK)
- Förderung von WeiterbildungsprojektenMinisterium für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit
Passende öffentliche Ausschreibungen
Öffentliche Aufträge mit Bezug zu diesem Förderbereich:
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-07. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.