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Bürgschaft Direkt (BoB)

Wenn Sie sich selbstständig machen wollen und Ihnen die nötigen Sicherheiten für ein Bankdarlehen fehlen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
–
Ebene
Land
Fördergebiet
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte
Existenzgründer/in
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen

Kurzzusammenfassung

Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz und das Land Rheinland-Pfalz unterstützen Sie als Existenzgründerin oder Existenzgründer mit einer direkten Bürgschaft für Investitionskredite oder für Betriebsmittel-/Avalkredite. Voraussetzung ist, dass Sie ohne die Bürgschaft keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stellen könnten. Sie erhalten die Bürgschaft für bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags, die Höhe der Bürgschaft beträgt maximal EUR 150.000. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bei

- Investitionen maximal 15 Jahre, - Finanzierung baulicher Maßnahmen maximal 23 Jahre, - Betriebsmittel-Verbürgungen maximal 10 Jahre sowie - Avalkrediten maximal 8 Jahre. Richten Sie Ihren Antrag bitte unter Angabe „Bürgschaft Direkt“ an die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie der Freien Berufe vor Gründung des Unternehmens beziehungsweise Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Sie müssen - in Rheinland-Pfalz investieren, - ein tragfähiges und wirtschaftlich sinnvolles Geschäftsmodell haben.

- Die zur Verbürgung beantragten Kredite/Darlehen dürfen Ihnen noch nicht gewährt worden sein.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Bürgschaftsbedingungen Kredit (ABB) der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH vom 1. Oktober 2023; Informationen der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH, Stand Oktober 2023.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.