Bürgschaft Express
Wenn Sie als etabliertes kleines oder mittleres Unternehmen, als Freiberuflerin oder Freiberufler kurzfristig einen Kredit für Investitionen oder Betriebsmittel brauchen und Sie dafür keine ausreichenden Sicherheiten haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- –
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Rheinland-Pfalz
- Förderbereich
- Unternehmensfinanzierung
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz und das Land Rheinland-Pfalz unterstützen Sie als etabliertes kleines oder mittleres Unternehmen oder als Freiberuflerin und Freiberufler mit einer Bürgschaft für Investitionskredite oder für Betriebsmittel-/Avalkredite. Voraussetzung ist, dass Sie ohne die Bürgschaft keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stellen könnten. Sie bekommen die Bürgschaft unter anderem zur Finanzierung folgender Vorhaben:
- Wachstums- und Investitionsfinanzierungen, - Betriebsmittel, - Anlauf-/Markteinführungskosten, - Produktentwicklung, - Forschung und Entwicklung. Die Bürgschaft wird Ihnen in einem beschleunigten und standardisierten Verfahren bewilligt. Sie können die verbindliche Zusage innerhalb von 5 Arbeitstagen erhalten. Die Bürgschaftsquote beträgt bis zu 60 Prozent der Kreditsumme. Besichert werden Kredite mit einem Umfang von maximal EUR 150.000. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bei Investitionen höchstens 15 Jahre, bei Baumaßnahmen höchstens 23 Jahre und bei Betriebsmittelverbürgungen 10 Jahre. Ihren Antrag richten Sie über Ihre Hausbank an die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind bestehende kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen - in Rheinland-Pfalz investieren, - ein Rating Ihrer Hausbank mit einer Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit von maximal 3,0 Prozent nachweisen (KfW 5/Bonitätsindex 300 Creditreform), - Jahresabschlüsse für mindestens 2 volle Geschäftsjahre vorlegen, - ein positives wirtschaftliches Eigenkapital sowie ein positives Betriebsergebnis nachweisen.
- Sie verwenden den Kredit zur Finanzierung eines betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhabens.
Von der Förderung ausgeschlossen ist die Verbürgung von Existenzgründungs-/Übernahmefinanzierungen.
Rechtsgrundlage
Allgemeine Bürgschaftsbedingungen Kredit (ABB) der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH vom 1. Oktober 2023; Informationen der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH, Stand Oktober 2023.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.