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NRW.BANK.Gebäudesanierung

Wenn Sie Ihr Eigenheim sanieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
NRW.BANK
Ebene
Land
Fördergebiet
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte
Privatperson

Kurzzusammenfassung

Die NRW.BANK unterstützt Sie bei Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Verbesserung des Umweltschutzes und beim barrierefreien Umbau Ihrer selbst genutzten Wohnung oder Ihres Hauses. Sie erhalten eine Förderung für folgende Maßnahmen:

- Verbesserung der Energieeffizienz, - Erneuerung von Heizungsanlagen oder deren Komponenten und unmittelbar dadurch notwendige Maßnahmen, - Modernisierung und Instandsetzung, - Barrierereduzierung und Maßnahmen zum Einbruchschutz, - Behebung baulicher Mängel, - Maßnahmen zum Hochwasserschutz, wenn sich diese auf dem eigenen Grundstück befinden. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Der Mindestbetrag liegt bei EUR 2.500, der Höchstbetrag bei EUR 150.000. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die NRW.BANK weitergeleitet.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Investitionsmaßnahmen an Wohneigentum zur Selbstnutzung durchführen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

- Sie müssen - die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen, - in Nordrhein-Westfalen investieren, - die baulichen Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in der aktuellen Fassung berücksichtigen.

- Für den Kauf eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung und die Verbesserung der Außenanlagen erhalten Sie keine Förderung.

Umschuldungen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Rechtsgrundlage

Merkblatt der NRW.BANK, Stand September 2023.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.