Filmförderung durch die Film- und Medienstiftung Nordrhein-Westfalen GmbH
Wenn Sie ein Film- oder Fernsehprojekt in NRW planen, ob vorbereitend, im Herstellungsprozess oder auch nach der Produktion, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Film- und Medienstiftung NRW GmbH
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Nordrhein-Westfalen
- Förderbereich
- Kultur, Medien & Sport
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Die Film- und Medienstiftung Nordrhein-Westfalen GmbH unterstützt Sie als Unternehmen bei Vorhaben der Film- und Medienkultur sowie der Medienwirtschaft. Die Förderung bezieht sich auf die folgenden Bereiche:
- produktionsvorbereitende Maßnahmen, - Herstellung von Kinofilmen und Fernsehproduktionen, - Postproduktionsmaßnahmen, - Festivalpräsentation, - Verleih und Vertrieb, - Filmabspiel und Filmpräsentation in Nordrhein-Westfalen - Hörspiel, - innovative audiovisuelle Inhalte und Modellprojekte, - sonstige Maßnahmen. Sie erhalten die Förderung je nach Art Ihres Vorhabens als Zuschuss oder als Darlehen. Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens ab und kann zwischen 30 % und 80 % Ihrer nachgewiesenen Kosten betragen.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen oder Angehörige der Freien Berufe mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen beziehungsweise der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere
- Produzentinnen und Produzenten, - Drehbuchautorinnen und Drehbuchautoren, - Betreiberinnen und Betreiber von Verleih- und Vertriebsunternehmen oder - Betreiberinnen und Betreiber von nordrhein-westfälischen Kinos und Abspielstätten sowie - Veranstalterinnen und Veranstalter von Filmprogrammen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Kosten Ihres Projekts branchenüblich und nach dem Grundsatz sparsamer Wirtschaftsführung kalkulieren. - Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens spätestens 6 Monate nach Bewilligung der Fördermittel nachweisen. - Bitte beachten Sie die für die Produktionsförderung geltenden ökologischen Standards. - Sie müssen dafür sorgen, dass im Vor- und Nachspann des geförderten Films sowie in den gedruckten Werbematerialien in geeigneter Form auf die Förderung hingewiesen wird. - Beachten Sie bitte für die einzelnen Förderbereiche weitere spezifische Fördervoraussetzungen.
Rechtsgrundlage
Richtlinien der Film- und Medienstiftung NRW, Stand 1. Januar 2024.
Verfahrensablauf
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens per E-Mail und postalisch an die Film- und Medienstiftung NRW GmbH.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.