Zum Inhalt
Menü
EUaktuell gelistetZuschuss

Förderung im Rahmen des Interreg VI A-Programms Deutschland Nederland 2021 – 2027

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Zusammenarbeit im deutsch-niederländischen Grenzgebiet verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Europäische Union (EU)
Ebene
EU
Förderbereich
Regionalförderung
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Die Europäische Union fördert im Rahmen des Ziels „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg) aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) die grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit zwischen den Regionen. Um die Zusammenarbeit zwischen deutschen und niederländischen Partnerinnen und Partnern zu stärken, unterstützt das Interreg-VI- A-Programm Deutschland – Nederland Sie bei grenzübergreifenden Projekten, die folgenden thematischen Zielsetzungen zugeordnet werden können:

- Priorität 1: wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa durch die Förderung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels und regionaler IKT-Konnektivität, - Priorität 2: CO2-armer Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft und einem widerstandsfähigen Europa durch die Förderung einer sauberen und fairen Energiewende, grüner und blauer Investitionen, von Kreislaufwirtschaft, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Risikoprävention und Risikomanagement sowie nachhaltiger städtischer Mobilität, - Priorität 3: sozialeres und inklusiveres Europa durch die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte, - Priorität 4: bessere Governance (also Management oder Führung) in Bezug auf die Zusammenarbeit. Das Fördergebiet umfasst Teile der deutschen Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen und niederländische Gebiete. Das Programm ist hauptsächlich auf die Regionen gerichtet, die direkt an der deutsch-niederländischen Grenze liegen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihres Vorhabens. Die maximale Zuwendung aus dem EFRE beträgt 5.000.000 EUR . Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme und unter Verwendung des Monitoring-Systems online. Die Zugangsdaten erhalten Sie beim zuständigen regionalen Programmmanagement. Weitere Informationen bekommen Sie beim Gemeinsamen Interreg-Sekretariat Deutschland – Nederland.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Vereine und sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, unter bestimmten Bedingungen auch natürliche Personen, die ein Unternehmen betreiben.

Als Unternehmen können Sie eine Förderung nur im Rahmen von Kooperationsprojekten mit Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen, Transferstellen und sonstigen Bildungseinrichtungen oder im Rahmen von Verbundprojekten mit anderen Unternehmen erhalten.

Projekte unter Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) werden besonders berücksichtigt. Als großes Unternehmen werden Sie nur in besonders begründeten Ausnahmenfällen gefördert.

Die Förderung ist folgende Bedingungen geknüpft:

- Es handelt sich um ein Kooperationsprojekt mit mindestens je 1 Partnerin oder Partner aus Deutschland und den Niederlanden. Sein grenzübergreifender Charakter ist durch die intensive Zusammenarbeit der Partner gewährleistet. - Ihr Projekt kommt hauptsächlich dem Programmgebiet und seiner Bevölkerung zugute. - Sie als Projektpartnerinnen und Projektpartner müssen eine Lead Partnerin oder einen Lead Partner benennen, die oder der die Verantwortung für die inhaltliche und finanzielle Durchführung des gesamten Projektes trägt, und müssen außerdem Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung regeln. - Sie haben die Nachhaltigkeit des Projekts dargelegt und mit seiner Ausführung nicht vor Antragstellung begonnen. - Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen.

Rechtsgrundlage

Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung im Bereich Interreg VI A Deutschland – Nederland in der Förderperiode 2021 – 2027, Stand März 2023.

Ähnliche Förderprogramme

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.