Eckdaten
- Fördergeber
- Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Niedersachsen
- Förderbereich
- Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung,Regionalförderung
- Förderberechtigte
- Kommune
Kurzzusammenfassung
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie, wenn Sie stadtregionale Kooperationen in die Wege leiten und Projekte entwickeln, die dazu dienen, die Ankerfunktion von Mittel- und Grundzentren für die ländlichen Räume, die sie umgeben, zu stärken. Sie erhalten die Förderung für
- investive und nichtinvestive Maßnahmen mit Schwerpunkt in Mittel- und Grundzentren von Städten, Gemeinden oder Samtgemeinden, - Beratung und Coaching für die Ausarbeitung der förderfähigen Maßnahmen und - Personalausgaben für die Koordination und Abwicklung der eigenen kommunalen Aktivitäten im Bereich der Innenstadt- und/oder Zentrenförderung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für
- investive und nichtinvestive Maßnahmen 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben beziehungsweise 90 % für Kommunen mit geringer Steuereinnahmekraft (mindestens 15 % unter dem Vergleichswert), mindestens jedoch 75.000 EUR und maximal 300.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 3 Jahren pro Maßnahme, - Beratung und Coaching 1.200 EUR brutto pro Beratertag für bis zu 6 Beratertage und - Personalausgaben 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben beziehungsweise 90 % für Kommunen mit geringer Steuereinnahmekraft (mindestens 15 % unter dem Vergleichswert), maximal jedoch 200.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 2 Jahren.
Rechtliche Voraussetzungen
Zuwendungsempfänger sind Städte, Gemeinden und Samtgemeinden, in denen ein Grund- oder Mittelzentrum festgelegt ist.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss geeignet sein, die Attraktivität in Mittel- und Grundzentren in den ländlichen Räumen zu steigern oder die Urbanität dieser Zentren fördern. Ihr Vorhaben muss sich außerdem dazu eignen, die Ziele der Regionalen Handlungsstrategie (RHS) des jeweiligen Amtes für regionale Landesentwicklung zu unterstützen. - Im Fall von Beratung und Coaching müssen die Beraterinnen und Berater in den Expertenpool des Programms aufgenommen werden. - Wenn Sie eine Förderung für investive und nichtinvestive Maßnahmen oder für Personalausgaben beantragen, müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien (siehe Anlage der Richtlinie) beachten. - Sie müssen die Zweckbindungsfristen von 5 Jahren nach Abschluss der Maßnahme für Gegenstände und von 10 Jahren für bauliche Maßnahmen beachten.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung vom 30. März 2022, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 17 vom 27. April 2022, S. 606; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung vom 22. November 2023, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 43 vom 22. November 2023, S. 947.
Verfahrensablauf
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Im 1. Schritt müssen Sie für investive und nichtinvestive Maßnahmen eine schriftliche Interessenbekundung für eine Aufnahme in das Programm Zukunftsräume Niedersachsen einreichen.
Nach Aufnahme in das Programm können Sie Zuwendungsanträge für investive und nichtinvestive Maßnahmen sowie für Personalausgaben einreichen. Hierzu können Sie eine Beratungsförderung in Anspruch nehmen.
Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens beim jeweils zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung (ArL).
Für investive und nichtinvestive Maßnahmen und für die Förderung von Personalausgaben sind Antragsstichtage festgelegt. Anträge für die Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung oder Konkretisierung von Projektskizzen können Sie immer stellen.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-07. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.