Zuwendungen zur Stärkung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg (Richtlinie Metropolregion H BS GÖ WOB)
Wenn Sie Projekte planen, mit denen Regionalbewusstsein, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit in der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg gefördert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Niedersachsen
- Förderbereich
- Infrastruktur,Regionalförderung
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Land Niedersachsen unterstützt Projekte freiwilliger Zusammenschlüsse im Gebiet der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg. Als Zusammenschluss verständigen Sie sich auf eigenständige Entwicklungskonzepte, legen vorrangige Handlungsfelder fest und setzen sie um. Sie erhalten die Förderung für
- Initiierung und Weiterentwicklung von Kooperationen, Netzwerken, Verbundprojekten, Innovationsprojekten, - Erstellung und Umsetzung von regionalen Entwicklungs- und Handlungskonzepten, Business- und Projektplänen, Machbarkeitsstudien, - Etablierung von Regionalmanagements mit konkreten Projektaufträgen und Projektmanagements, - wissenschaftlich evaluierende Begleitung zur Weiterentwicklung und effizienten Ausgestaltung regionaler Kooperationsprozesse, - regionale Profilierung durch Regionalmarketing und Öffentlichkeitsarbeit und - investive Maßnahmen sowie deren Vorbereitung. Außerdem werden Modellvorhaben mit besonderer Wirksamkeit für die Entwicklung der Metropolregion gefördert. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einem Projektvolumen von mindestens EUR 60.000 und einer Laufzeit von bis zu 3 Jahren. Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 15.9. eines Jahres für das Folgejahr an das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- die Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH, - deren Gesellschafter (die Vereine ?Wirtschaft in der Metropolregion e.V.?, ?Kommunen in der Metropolregion e.V.?, ?Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen in der Metropolregion e.V.?) sowie - Mitglieder der Gesellschafter.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihr Projekt auf Basis des jeweils gültigen Metropolarbeitsprogramms durchführen. - Ihr Projekt muss - sich über mindestens 50 Prozent des Gebietes der Metropolregion erstrecken oder - mindestens 50 Prozent der Bevölkerung am Wohnort in der Metropolregion oder - mindestens 50 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten am Arbeitsort in der Metropolregion betreffen oder - ein Modellvorhaben mit besonderer Wirksamkeit für die Entwicklung der Metropolregion sein.
- Bei der Umsetzung Ihres Projekts müssen Sie die Ziele des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung gemäß den klimaschutzrechtlichen Bestimmungen beachten sowie die Chancengleichheit (zum Beispiel Inklusion, Nichtdiskriminierung, Vereinbarkeit Familie und Beruf) wahren. - Sie müssen die Zweckbindungsfrist für durch das Projekt erworbene Gegenstände von 5 Jahren nach Abschluss der Maßnahme beachten.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung vom 7. Juli 2023, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 28 vom 2. August 2023, S. 560.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.